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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Stellungnahme der Bundesregierung zum Schrottimmobilien-Urteil des EuGH
19.1.2006

Antwort auf Kleine Anfrage der FDP

Berlin, 19.01.2006: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der FDP (16/131) vom 30.11.2005 zu den „Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den so genannten Schrottimmobilien“.

 

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 25.10.2005 zu den sog. Schrottimmobilien entschieden, dass das finanzierende Kreditinstitut das mit der Kapitalanlage verbundene Risiko (z.B. Überbewertung der Immobilie, ausbleibende oder zu geringe Mieteinnahmen, zu optimistische Prognose der Immobilienpreisentwicklung) tragen müsse, wenn es den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht oder nicht richtig über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten dafür Sorge zu tragen, dass dies sichergestellt sei.
Das Bundesministeriums der Justiz vertrat in seiner Pressemitteilung dazu den Standpunkt, dass das zur Umsetzung der europäischen Haustürgeschäfterichtlinie geschaffene Recht in Deutschland europarechtskonform sei. Der eingeforderte Schutz der Verbraucher sei über eine entsprechende Auslegung des nationalen Rechts durch die mit den Verfahren befassten Gerichte zu erreichen.
In ihrer Antwort vom 15.12.2005 (BT-Drs. 16/278) auf die Kleine Anfrage vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Prüfung, welche Konsequenzen die Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer nicht oder verspätet erfolgten Widerrufsbelehrung haben, noch nicht abgeschlossen sei. In Anbetracht der laufenden Gerichtsverfahren müsse die Regierung jedoch Zurückhaltung wahren. Eine Notwendigkeit zum  gesetzgeberisches Handeln sieht die Regierung derzeit nicht. Auch geht sie nicht davon aus, dass „vorliegend die Voraussetzungen für einen Staatshaftungsanspruch gegeben sein könnten“.
Ausdrücklich heißt es allerdings: „Die Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten verpflichtet grundsätzlich zum Ersatz des darauf beruhenden Schadens.“

 

Der vollständige Wortlaut der Antwort der Bundesregierung findet sich unter:

http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600278.pdf

 

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 15:04
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