HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
atypische Gesellschaften >> Atypisch stille Beteiligung
Insolvenzverfahren gegen die IBEKA AG (Euro-Gruppe) eröffnet
23.1.2006

Aktiv werden – Forderungen überprüfen und von Zahlungspflicht befreien

 

Berlin, den 23.01.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der IBEKA über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

 

Der bislang vorläufige Insolvenzverwalter der IBEKA, RA Bruno Fraas,  teilt mit, dass am 13.01.2006 durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg das Insolvenzverfahren gegen die IBEKA eröffnet wurde und das Gericht ihn zum Insolvenzverwalter bestellt hat.
Die Gläubiger sollen von ihm innerhalb der nächsten 10 Werktage schriftlich unterrichtet und zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert werden. Dafür kündigt er die Zusendung von Anmeldeformularen an. Diese Formulare enthalten bereits die Forderungen, die dem jeweiligen Gläubiger gegen die Euro-Gruppe zustehen. Dabei stützt sich der Insolvenzverwalter auf die Buchhaltung der Euro-Gruppe. Anleger sollten daher prüfen, ob die Höhe der Forderung im Formular richtig angegeben ist.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Prüfung der Formulare und die Anmeldung ihrer Ansprüche. Gern tun wir dies auch für weitere Betroffene.

Anleger der insolventen Euro-Gruppe sollten aktiv werden, um sich von ihrer Zahlungspflicht zu befreien. Denn sie müssen damit rechnen, dass nunmehr jede Rate an das insolvente Unternehmen unweigerlich verloren ist.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Atypisch stille Beteiligung
22. Mai 2012 - 15:02
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema