Aktiv werden – Forderungen überprüfen und von Zahlungspflicht befreien
Berlin, den 23.01.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der IBEKA über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der bislang vorläufige Insolvenzverwalter der IBEKA, RA Bruno Fraas, teilt mit, dass am 13.01.2006 durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Würzburg das Insolvenzverfahren gegen die IBEKA eröffnet wurde und das Gericht ihn zum Insolvenzverwalter bestellt hat.
Die Gläubiger sollen von ihm innerhalb der nächsten 10 Werktage schriftlich unterrichtet und zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert werden. Dafür kündigt er die Zusendung von Anmeldeformularen an. Diese Formulare enthalten bereits die Forderungen, die dem jeweiligen Gläubiger gegen die Euro-Gruppe zustehen. Dabei stützt sich der Insolvenzverwalter auf die Buchhaltung der Euro-Gruppe. Anleger sollten daher prüfen, ob die Höhe der Forderung im Formular richtig angegeben ist.
Wir übernehmen für unsere Mandanten die Prüfung der Formulare und die Anmeldung ihrer Ansprüche. Gern tun wir dies auch für weitere Betroffene.
Anleger der insolventen Euro-Gruppe sollten aktiv werden, um sich von ihrer Zahlungspflicht zu befreien. Denn sie müssen damit rechnen, dass nunmehr jede Rate an das insolvente Unternehmen unweigerlich verloren ist.