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Geldanlagen >> Allgemeines
Kein Haftungsausschluss gegenüber dem Vermittler unterzeichnen
20.1.2006

Berlin, den 20.01.2006. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte warnt Anleger vor der Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung gegenüber dem Vermittler.

 

Gegenwärtig sind Vermittler unterwegs, um „ihre“ Kunden zum Abschluss neuer Geldanlagen (Fonds, atypisch stille Beteiligungen, Steuersparimobilien etc.) zu bewegen. Das betrifft vor allem Vermittler, die Anlagen der inzwischen insolventen Euro-Gruppe (GOJ, EURO-POOL, IBEKA, SCHOBER,LENZ,, KNOTHE, PIERENZ, SCHUSTER-SCHREIBER, BIALEK, GOJ II, LENZ II und SCHOBER II) empfohlen haben. Bei dieser Gelegenheit wird häufig den Anlegern eine Erklärung über einen "Haftungsausschluss" gegenüber dem betreffenden Vermittler vorgelegt. Darin heißt es, dass der Anleger „auf sämtliche eventuellen Ansprüche aus der Vermittlung der Anlage gegenüber dem Vermittler persönlich“ verzichtet.
Mit freundlichen Worten und dem Hinweis, dass ein Haftungsausschluss natürlich nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln zum Schaden des Anlegers greife, wird um Unterzeichnung gebeten.

 

Wir raten dringend davon ab, derartige Erklärungen zu unterschreiben. Diejenigen, die dies bereits getan haben, sollten diese Erklärung sofort gegenüber dem Vermittler anfechten, um nicht im Schadensfalle möglicher Ansprüche verlustig zu gehen. Dieser Hinweis nicht zuletzt deshalb, da immer wieder seriös erscheinende Geldanlagen vermittelt werden, bei denen der Schaden für den Anleger mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 15:01
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