Ein Ehepaar bekam von der Großmutter des Mannes ein Baugrundstück geschenkt. Beide sollten Eigentümer werden unter der Voraussetzung, dass die Ehe andauerte. Um den Bau eines Hauses zu finanzieren, nahm man darüber hinaus ein Darlehen auf. Doch nach Fertigstellung und Bezug des Hauses ging die Ehe in die Brüche. Der Mann blieb im Haus wohnen. Man einigte sich darauf, dass der Mann nach der Scheidung das Alleineigentum am Haus bekommen sollte. Als er dann aber die Raten für das Darlehen nicht mehr aufbringen konnte, verlangte er von seiner Verflossenen, sich weiterhin an der Rückzahlung des Darlehens zu beteiligen.
Diese weigerte sich und bekam vom Oberlandesgericht Koblenz Recht. Die Eheleute hätten vereinbart, dass der Mann das Haus behalten und Alleineigentümer werden sollte. Das Haus - d.h. der mit dem 'gemeinsam aufgenommenen Darlehen geschaffene Vermögenswert' - solle also allein ihm zu Gute kommen. Daher müsse der Mann auch die mit dem Darlehen verbundenen Zahlungsverpflichtungen allein tragen.
Die Frau habe ihren Anteil am Haus auf den Mann übertragen wollen. Dazu sei es nicht mehr gekommen, weil mittlerweile ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wurde. Trotzdem bleibe es dabei: Da die Eigentumsgemeinschaft am Haus beendet werden sollte, sei die Frau nicht mehr verpflichtet, für die Darlehensverbindlichkeiten (mit-)einzustehen.
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2002, Az.: 3 W 59/02