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atypische Gesellschaften >> Atypisch stille Beteiligung
Euro-Gruppe:Ansprüche sichern - vor Forderungen des Insolvenzverwalters sichern
22.12.2005

Berlin, den 22.12.2005. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte rät Kapitalanlegern der Euro-Gruppe angesichts neuester Informationen tätig zu werden, um sich vor Nachforderungen des Insolvenzverwalters zu schützen und um alle Möglichkeiten zu nutzen, von den gezahlten Einlagen zu retten, was zu retten ist.

 

Nachforderungen abwehren
Die Insolvenz der Euro-Gruppe dürfte den betroffenen Anlegern gründlich das Weihnachtsfest verdorben haben. Fürchten viele vielleicht „nur“ um den Totalverlust ihrer Einlagen, ist ihnen meist nicht bewusst, dass es noch schlimmer kommen kann – der Insolvenzverwalter könnte sie auffordern, Nachzahlungen bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Einlage zu leisten. Vor allem diejenigen Kapitalanleger, die bereits ihre Zahlungen eingestellt haben, müssen mit solchen Aufforderungen rechnen. Denn erfahrungsgemäß unternimmt der Insolvenzverwalter alles, um ausstehende Einlagen der Insolvenzmasse zuzuführen. Deshalb muss zunächst alles unternommen werden, um den Schaden zu begrenzen und nicht Gefahr zu laufen, jetzt noch Geld zu zahlen, das man kaum wiedersehen dürfte. 

 

Einlagen zurückfordern
Neben der Abwehr weiterer finanzieller Forderungen unternehmen wir für unsere Mandanten alles, um so viel Geld wie möglich zurückzuholen. Nahliegend bedeutet dies ein gezieltes Vorgehen gegen Kapitalanlagevermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft. Doch diese juristisch korrekte Lösung ist im Zweifel wirtschaftlich fragwürdig, da die Vertriebsgesellschaft der Eurogruppe – die AVB – selbst insolvent ist und auch die Vermittler seltenst in der Lage sind, die berechtigten Forderungen ihrer geschädigten Kunden zu erfüllen. Außerdem wissen die Anleger oft nicht mehr, wer ihnen die Beteiligung an der Euro-Gruppe seinerzeit vermittelt hat. 
Wir recherchieren und prüfen deshalb auch, wer weiterhin in die Haftung genommen werden kann und zudem auch in der Lage ist, Schadenswiedergutmachung zu leisten.

 

Wie weiter?
Nach Auskunft der Euro-Gruppe dürften alle Anleger im Januar Post vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung bekommen, ihre Ansprüche anzumelden. Wir unterstützen alle Betroffenen dabei, indem wir ihnen ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung stellen. Damit sparen Sie Kosten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Unabhängig davon aber können wir allen Anlegern der Euro-Gruppe nur raten, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Unser Angebot
Wir vertreten seit Jahren erfolgreich geschädigte Kapitalanleger der Euro-Gruppe als auch Anleger anderer Gesellschaften in vergleichbaren Fällen. Unsere Kapitalanlageexperten betreuen Sie individuell, sie nehmen sich Zeit für Sie und sind stets ansprechbar. Nicht die Zahl der vertretenen Anleger entscheidet über den Erfolg, sondern die individuelle Betreuung des Einzelfalles.

 

Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check zur Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, lesen Sie unser Special „Euro-Gruppe“.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Jana Meister
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: meister@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Atypisch stille Beteiligung
22. Mai 2012 - 14:54
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