Anleger in Gefahr
Berlin, den 13.12.2005. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Anleger der Ibeka Immobilien Beteiligung AG über den Insolvenzantrag des Unternehmens der Euro-Gruppe.
Nachdem wir am 09.12.2005 über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Vertriebsgesellschaft der Euro-Gruppe - Allgemeine Vermögensberatungs GmbH, AVB – (Az.: IN 557/05) berichtet hatten, haben wir nun auf Anfrage vom Amtsgericht Würzburg erfahren, dass auch bei der Ibeka ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde (Az.: 1 IN 629/05 und 1 IN 630/05). Offenbar steht nun auch die Ibeka Immobilien Beteiligungs AG der Euro-Gruppe kurz vor dem Zusammenbruch.
Die Ibeka Immobilien Beteiligung Aktiengesellschaft ist seit 1995 eine Gesellschaft der Euro-Gruppe mit Sitz in Würzburg. In ihrer Selbstdarstellung heißt es: „Wie bei allen Gesellschaften der Euro-Gruppe steht die finanzielle Entwicklung der Mitgesellschafter in Fragen der Vermögensbildung - auf Nummer eins. Prinzip der Investorengruppe: Viele bewegen gemeinsam, was einer alleine nie in Angriff nehmen könnte.“
Nunmehr scheint sich bei dem Unternehmen nicht mehr viel zu bewegen. Und das nicht nur bei der Ibeka. Da die verschiedenen Gesellschaften der Euro-Gruppe eng miteinander verflochten sind, droht allen Anlegern der Euro-Gruppe Gefahr. Nach Recherchen von Finanztest leidet das Gesamtunternehmen an akuter Geldnot. Der gescheiterte Verkauf des Hotelturms, der das Finanzproblem zumindest vorübergehend lösen sollte, verschärft die kritische Lage der Euro-Gruppe, zumal sich auch das Euro-Center in Würzburg bisher nicht veräußern ließ. FINANZtest spricht deshalb bereits davon, dass der Niedergang des Unternehmens jetzt offenbar nicht mehr aufzuhalten sei.
Alle Anleger der Euro-Gruppe sollten sich deshalb von einem Kapitalanlage-Anwalt beraten lassen. Das betrifft im Einzelnen Anleger der GOJ, GOJ II AG, Ibeka AG, Lenz AG, Lenz II AG, Schober AG, Schober II AG, Schuster-Schreiber AG, Knothe AG, Pierenz AG und Bialek AG, die sich mit Einmalbeträgen oder monatlichen Ratenzahlungen an Unternehmen der Euro-Gruppe beteiligt haben. Für sie besteht nunmehr die begründete Gefahr, dass ihre Einlagen verloren gehen. Außerdem müssen sie unter Umständen mit Forderungen des Insolvenzverwalters rechnen.
Die bloße Zahlungseinstellung schützt die Anleger nicht vor Verlusten. Gezieltes und geschicktes Handeln zur Sicherung ihrer Interessen ist geboten.
Nutzen Sie unseren 50-Euro-Check zur Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten.
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, lesen Sie unser Special „Euro-Gruppe“.