HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Immobilie und Grundstück >> Wohnraumvermietung
Bundesweiter Betriebskostenmietspiegel für Mietwohnungen
8.12.2005

Durchschnitt: 2,44 € pro Quadratmeter Betriebskosten im Monat

 

Berlin, 08.12.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den ersten bundesweiten Betriebskostenspiegel.

 

Der Deutsche Mieterbund hat aktuell einen bundesweit geltenden Betriebskostenspiegel vorgelegt, der 16 verschiedene Kostenarten mit Durchschnittswerten, kritischen oberen Grenzwerten und unteren Grenzwerten ausweist und so für die „zweite Miete“ eine Orientierungshilfe darstellt. Dieser Betriebskostenspiegel soll jährlich fortgeschrieben werden. Es ist geplant, dass in den nächsten Wochen auch Daten für die jeweiligen Bundesländer und für einzelne Städte veröffentlicht werden.
Mit Hilfe des Betriebskostenspiegels wird Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für Mieterhaushalte hergestellt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes zahlen die Mieter gegenwärtig im Durchschnitt 2,44 € pro Quadratmeter im Monat an Betriebskosten.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die jährlichen Betriebskostenabrechnungen häufig falsch bzw. fehlerhaft sind. Nicht selten werden Mietnebenkosten doppelt abgerechnet. Ein jüngstes Beispiel: Für den längere Zeit erkrankten Hausmeister wurden den Mietern zusätzlich noch die Kosten für eine Fremdfirma in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gehen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen immer wieder so verspätet bei den Mietern ein, dass Nachzahlungen eigentlich nicht mehr geleistet werden müssen. Denn der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraums vorlegen.

 

Wir führen eine Plausibilitätsprüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung im Rahmen eines 50-Euro-Checks durch.
Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.


>> mehr zum Thema Wohnraumvermietung
22. Mai 2012 - 14:49
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Wohnraummiete: Umlagefähige Betriebskosten

Checkliste Mietminderung