Durchschnitt: 2,44 € pro Quadratmeter Betriebskosten im Monat
Berlin, 08.12.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den ersten bundesweiten Betriebskostenspiegel.
Der Deutsche Mieterbund hat aktuell einen bundesweit geltenden Betriebskostenspiegel vorgelegt, der 16 verschiedene Kostenarten mit Durchschnittswerten, kritischen oberen Grenzwerten und unteren Grenzwerten ausweist und so für die „zweite Miete“ eine Orientierungshilfe darstellt. Dieser Betriebskostenspiegel soll jährlich fortgeschrieben werden. Es ist geplant, dass in den nächsten Wochen auch Daten für die jeweiligen Bundesländer und für einzelne Städte veröffentlicht werden.
Mit Hilfe des Betriebskostenspiegels wird Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für Mieterhaushalte hergestellt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes zahlen die Mieter gegenwärtig im Durchschnitt 2,44 € pro Quadratmeter im Monat an Betriebskosten.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die jährlichen Betriebskostenabrechnungen häufig falsch bzw. fehlerhaft sind. Nicht selten werden Mietnebenkosten doppelt abgerechnet. Ein jüngstes Beispiel: Für den längere Zeit erkrankten Hausmeister wurden den Mietern zusätzlich noch die Kosten für eine Fremdfirma in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gehen die jährlichen Betriebskostenabrechnungen immer wieder so verspätet bei den Mietern ein, dass Nachzahlungen eigentlich nicht mehr geleistet werden müssen. Denn der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraums vorlegen.
Wir führen eine Plausibilitätsprüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung im Rahmen eines 50-Euro-Checks durch.
Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.