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Familie und Partnerschaft >> Kinder und Unterhalt
Heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht nicht gültig
19.3.2004

Ein «offiziell anerkannter» Vater kann seine Vaterschaft vor Gericht nicht mit einem heimlichen Gen-Test anfechten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Der 33-Jährige hatte ein Kaugummi seiner 1994 geborenen angeblichen Tochter untersuchen lassen, ohne dass die sorgeberechtigte Mutter zugestimmt hatte. Der Test hatte seine Vaterschaft ausgeschlossen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zugelassen.


Wenn ein privater DNA-Test ohne die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Mutter gemacht wurde, verstoße das gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Er sei dann in einem Prozess nicht zu verwerten, entschieden die Richter. Zudem sei bei privat beauftragten Tests keine Identitätsgarantie der Speichelproben gegeben.

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 17.03.2004, Az.: 15 UF 84/03


Ansprechpartner:

Ines Felber
Fachanwältin für Familienrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felber@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Kinder und Unterhalt
22. Mai 2012 - 14:49
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