Ein «offiziell anerkannter» Vater kann seine Vaterschaft vor Gericht nicht mit einem heimlichen Gen-Test anfechten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden. Der 33-Jährige hatte ein Kaugummi seiner 1994 geborenen angeblichen Tochter untersuchen lassen, ohne dass die sorgeberechtigte Mutter zugestimmt hatte. Der Test hatte seine Vaterschaft ausgeschlossen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zugelassen.
Wenn ein privater DNA-Test ohne die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Mutter gemacht wurde, verstoße das gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Er sei dann in einem Prozess nicht zu verwerten, entschieden die Richter. Zudem sei bei privat beauftragten Tests keine Identitätsgarantie der Speichelproben gegeben.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 17.03.2004, Az.: 15 UF 84/03