Berlin, 09.12.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Insolvenz der zur Eurogruppe Würzburg gehörenden Allgemeinen Anlagenvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft (AVB).
Die AVB war als Vertriebsunternehmen der Eurogruppe für die Vermarktung der Anlageprodukte verschiedener Firmen der Eurogruppe – wie die GOJ Immobilienhandel AG, die GOJ II AG, die Euro-Pool AG, die IBEKA Immobilien Beteiligung AG, die Bialek AG, die Schober Immobilien AG, die Schober II AG, die Lenz AG, die Lenz II AG, die Knothe AG, die Schuster-Schreiber AG, die Pierenz AG - zuständig.
Das Unternehmen zeichnete sich durch ein besonders offensives Geschäftsgebaren aus. AVB-Mitarbeiter überredeten Verbraucher, ihre sicheren Geldanlagen (Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen etc.) „zu Gunsten“ von Euro-Produkten zu kündigen. Ihre angebotenen atypisch stillen Beteiligungen boten sie potenziellen Anlegern als sichere, lohnende und steuersparende Geldanlage mit einer sicheren Rendite von bis zu 8 % zur privaten Altersvorsorge an.
Nicht zuletzt deshalb, weil atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes bergen, ist diese Anlageform für die private Altersvorsorge ungeeignet.
Die Eurogruppe steht seit vielen Jahren auf den Warnlisten der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Berlin. Die Verbraucherzentrale Berlin warnte zuletzt am 23.02.2005 vor den Angeboten der Euro-Gruppe und insbesondere vor den aggressiven Werbestrategien des hauseigenen Vertriebsunternehmens AVB. Wörtlich heißt es: „Deshalb der eindringliche Rat: Finger weg von atypisch stillen Beteiligungen ganz allgemein und von denen der Euro-Gruppe im Besonderen! Äußerste Vorsicht, wenn Berater bereits vorhandene Anlagen schlecht machen und zur Kündigung dieser Verträge auffordern.“
Am 16.11.2005 hat die AVB nun die Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragt. Seit etwa diesem Zeitpunkt werden auch Anleger der Euro-Gruppe wegen „erheblich gestiegener Bankgebühren im Lastschriftverfahren“ aufgefordert, ihre Beteiligungsraten auf ein neues Konto zu überweisen.
Das Deutsche Institut für Anlegerschutz rät allen betroffenen Anlegern unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir raten allen Betroffenen, vor Einstellung der Zahlungen einen mit der Thematik befassten Anwalt zu konsultieren. Ihre Einlagen sind in Gefahr. Nutzen Sie daher unseren 50-Euro-Check zur Prüfung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten.