Umwandlung eines Fahrverbotes in eine Geldstrafe
Berlin, 16.11.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Autofahrer, die bei ihrer Berufsausübung auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, auf eine wichtige OLG-Entscheidung aufmerksam.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ließ bei einem Fahrer Gnade walten, dem wegen eines mehrmonatigen Fahrverbots die Kündigung seines Arbeitsplatzes drohte. Die Richter befanden, dass dies eine unzumutbare Härte darstelle und wandelten das Fahrverbot statt dessen in eine erhöhte Geldstrafe um.
Der Fall:
Der Betroffene, der als Elektroinstallateur arbeitet, war mit seinem PKW außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h – gemessen von dem Radarmessgerät Multanova MU VR 6 F - unterwegs, obwohl die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt war. Daraufhin verurteilte ihn das Amtsgericht Lübbecke wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 450 € und verhängte ein zweimonatiges Fahrverbot. Und das, obwohl der Arbeitgeber des Installateurs erklärt hatte, dass er mehr als den Anspruch auf einen durchgehenden Urlaub von einem Monat nicht gewähren könne. Dennoch verhängte das Amtsgericht das Fahrverbot mit Verweis darauf, dass der Betroffene innerhalb von vier Monaten frei wählen könne, wann er das Fahrverbot antrete.
Die Entscheidung:
Die OLG-Richter sahen das anders. Bestehe die Gefahr für den Bestand des Arbeitsplatzes, könne von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dass eine rechtmäßige Kündigung durch die Viermonatsfrist weniger wahrscheinlich sei, war für sie nicht überzeugend. Ein Fahrverbot stelle unter den gegebenen Umständen eine unzumutbare Härte für den Betroffenen dar, so dass anstelle des Fahrverbots eine höhere Geldstrafe auszusprechen sei.
Der Kommentar:
Unser Verkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Richter dazu: „Zum Glück für manchen Berufskraftfahrer erspart der eine oder andere Richter ihm bei einem Verkehrsverstoß das mögliche Fahrverbot und sucht nach anderen „erzieherischen“ Möglichkeiten. Doch darauf sollte man keineswegs vertrauen. Berufskraftfahrer und motorisierte Beschäftigte im Außendienst sollten deshalb bei einem drohenden Fahrverbot wegen eines Verkehrsverstoßes die Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts suchen. Die Vermeidung des Fahrverbots ist schließlich sehr einzelfall- als auch berufsgruppenabhängig.“
OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2004, Az.: 3 Ss OWi 601/04