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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Urteil des EuGH in Sachen fremdfinanzierter Eigentumswohnung
7.10.2005

EuGH entscheidet am 25. Oktober 2005 über „Schrottimmobilien“

Berlin, 07.10.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den Entscheidungstermin des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Haustürwiderrufsrecht bei Immobilienfinanzierungen.

 

Nachdem der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Philippe Léger, am 2. Juni diesen Jahres seinen Schlussantrag im Vorlageverfahren des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (C-229/04) in Sachen Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages nach der europäischen Haustürwiderrufsrichtlinie vorgelegt hat (siehe dazu unsere Meldung vom 3.6.2005), warten geprellte Anleger mit ihren Anwälten gespannt auf die Urteilsverkündung. Nun steht der Termin fest: Am 25.10.2005 wird der EuGH eine Entscheidung fällen.
Im Kern geht es zum einen um die Frage, ob geprellte Anleger, die in einer Haustürsituation einen Kredit für die Finanzierung einer Steuersparimmobilie abgeschlossen haben und nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, diesen auch dann widerrufen können, wenn die Bank die rechtswidrige Vertriebspraxis nicht kannte. Zum anderen ist zu klären, ob der Anleger dann das Darlehen sofort zurückzahlen muss und ob bzw. ab welchem Zeitpunkt (z.B. ab Widerrufsbelehrung) er die gesetzlichen oder marktüblichen Kreditzinsen zu zahlen hat.
Die Beantwortung dieser Fragen ist für viele geprellte Anleger geradezu existenziell. Der Kompromissvorschlag des Generalanwalts – Rückzahlung des Darlehens, Zinsen sind anzurechnen – kann bei langfristigen Verträgen dazu führen, dass die geprellten Anleger schon jetzt schuldenfrei sind. Diese Position hat es uns bereits jetzt erleichtert, bei einer Vielzahl von Betroffenen ihrer Ansprüche gegenüber ihrer kreditfinanzierenden Bank durchzusetzen. Der EuGH muss diesem Vorschlag nicht folgen, wenngleich die Erfahrung selten ein Abweichen des Gerichts zeigt. Doch es wäre auch mehr Verbraucherschutz möglich ... Und dann sind die deutschen Gerichte daran gebunden.
Wir werden Sie weiter informieren.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 14:40
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