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Vorsicht bei Immobilienkauf im Ausland während des Urlaubs
20.7.2005

Schnelle Rückabwicklung erspart Ärger und finanzielle Belastungen

 

Berlin, den 20.07.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte warnt vor unüberlegten Urlaubskäufen von Immobilien im Ausland.

 

Wiederholt berichten uns Mandanten in jüngster Zeit davon, dass sie in Urlaubsstimmung von geschickten Vermittlern und Verkäufern überredet wurden, eine Eigentumswohnung – gleichsam einem Urlaubssouvenir -  zu kaufen. Wieder zu Hause im Alltag angekommen und noch einmal auf die Kontoauszüge geblickt, stellen sie schnell fest, dass sie eigentlich weder das Geld noch das Bedürfnis haben, eine Wohnung irgendwo im Ausland zu kaufen. Die Ernüchterung führt spätestens dann zur echten Sorge oder gar Panik, wenn „die Sache“ ernst wird bzw. die ersten finanziellen Forderungen kommen.
War bislang vor allem das „time sharing“, der Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Ferienimmobilie, die große Masche, um Urlauber in den Hauptferienzielen wie Spanien, Italien, Portugal etc. regelrecht abzuzocken, so ist mittlerweile auch in den osteuropäischen Staaten Vorsicht geboten. Insbesondere in den Nachbarländern Polen, Tschechien und auch Ungarn werden deutschen Urlaubern zweifelhafte Angebote gemacht.


Unser Experte rät:

Unserem Immobilienrechtsexperten, RA Timo Gansel, ist es auf Grund seiner Erfahrung mehrfach gelungen, für die Betroffenen außergerichtlich das Schlimmste zu verhindern. Er rät: „Äußerste Vorsicht, wenn Ihnen unaufgefordert eine Immobilie angeboten wird. Sollten Sie die ernsthafte Absicht haben, eine Immobilie im Ausland zu erwerben, dann lassen Sie sich von Anfang an kompetent rechtlich beraten. Oft ist der Verkauf von Immobilien im Ausland an geringere rechtliche Voraussetzungen geknüpft als in Deutschland. Nicht zuletzt durch diesen geringeren Verbraucherschutz ergeben sich für Immobilienkäufer zusätzliche Risiken.“

 

Für Rückabwicklungen von Immobilienkaufverträgen bieten wir Ihnen einen 50-Euro-Check an.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 14:30
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