Betroffen: Fonds „Siebte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“
Berlin, 04.08.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf die unseriöse Praxis der von der Gallinat Bank AG beauftragten Rechtsanwälte aufmerksam.
Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte
Die Gallinat Bank AG, die in den neunziger Jahren Immobilienfondsanteile der „Siebte(n) Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“ (IBH) finanzierte, wird offenbar nervös. Nicht anders ist es zu erklären, dass die Bank mit unlauteren Mitteln gegen Anleger dieses Problemfonds vorgeht, die ihre Rechte geltend machen. Die in einem verbundenen Geschäft abgeschlossenen Verträge (Fondsbeitritt und Kreditvertrag) unterliegen auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.06.2004 unter bestimmten Voraussetzungen der Rückabwicklung. Wenn der Kreditvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen worden ist, müssen die geprellten Anleger keine Raten mehr an die Bank bezahlen.
Dass sich die Bank dagegen wehrt, ist aus ihrer Sicht verständlich, geht es doch für sie um nicht unerhebliche Beträge. Völlig unverständlich ist jedoch, dass sich die von ihr beauftragten Rechtsanwälte unter Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte direkt, d.h. unter Umgehung der Anlegeranwälte, an die betroffenen Kreditnehmer wenden und ihnen zum einen mit Schufaeintrag und Offenlegung der Lohnabtretung gegenüber dem Arbeitgeber und zum anderen mit der Kündigung des Darlehens drohen.
Einschüchterungsversuche helfen nicht
Durch Anwaltsschreiben werden die betroffenen Anleger massiv eingeschüchtert, indem sie unter Fristsetzung aufgefordert werden, die vermeintlich rückständigen Raten sowie die laufenden Kreditraten wieder zu bezahlen. Obwohl ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, jeden unmittelbaren Kontakt mit der Gegenpartei zu unterlassen, wenn diese anwaltlich vertreten ist, wird hier vorsätzlich gegen das so genannte Umgehungsverbot verstoßen, obwohl der Bank und ihren Anwälten die Mandatierung bekannt ist. Wir haben deshalb in den von uns vertretenen Fällen die Rechtsanwälte nachdrücklich aufgefordert, jegliche Korrespondenz über unsere Kanzlei zu führen. Versuche, unsere Mandanten einzuschüchtern, werden keinen Erfolg haben.
Der Verlustfonds
Zweck des Immobilienfonds „Siebte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“ war der Erwerb, die wirtschaftliche Ausnutzung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien in Chemnitz und Leipzig. Geschäftsführerin des Fonds war die IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Nach Gründung des Fonds begannen externe Vertriebsmitarbeiter nach den Vorgaben der Fondsinitiatoren mit dem Vertrieb der Fondsanteile. Steuern sparen und für das Alter vorsorgen lautete das Versprechen der Vermittler. Das Konzept sah vor, dass die Anleger ihre Anteile ohne Einsatz von Eigenkapital durch Banken – darunter die Gallinat-Bank - finanzierten, die mit den Vertriebsorganisationen zusammenarbeiteten. Die Vermittler wurden durch die Vertriebsorganisationen ausgiebig geschult, um diesen Fonds innerhalb kürzester Zeit erfolgreich zu verkaufen. Die Schulung umfasste auch die Vermittlung der Darlehensverträge an die Anleger.
Der Fonds erwies sich alsbald als Flop. Die prospektierten und prognostizierten Ergebnisse konnten nicht annähernd erzielt werden. Am Ende bleiben nur Belastungen für die Anleger.
Rechtsverstöße führen zu Schadenersatz und Rückabwicklung
In den von uns vertretenen Fällen haben die Vermittler nicht ausreichend auf die Verlustrisiken der Anlage hingewiesen. Dafür wurden die regelmäßigen Ausschüttungen und hohen Steuervorteile werbend herausgestellt. Geld für dieses „lukrative“ Anlage brauchten die so interessierten Kunden nicht übrig zu haben. Die Finanzierung der Beteiligung über die Gallinat-Bank war bereits vorbereitet. So wurde der entsprechende Darlehensvertrag mit der Fondsbeteiligung gleich mit vermittelt ("verbundenes Geschäft").
Die finanzielle Belastung sollte für die Anleger letztlich gleich "Null" sein. Meist nur auf Nachfrage wurde den Anlegern gesagt, dass ihre Beteiligungen auf dem freien Markt nicht veräußert werden können. Dass die zugesagten Ausschüttungen keineswegs so sicher waren wie dargestellt, merkten die Anleger früher oder später.
Alles in allem wurden die meisten IBH-Anleger falsch beraten. In einem solchen Fall haben die Betroffenen Schadenersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler und können die Rückabwicklung ihrer Beteiligung fordern. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen sie letztlich so gestellt werden, als wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätten. Dazu gehört bei den kreditfinanzierten Beteiligungen auch die Freistellung von den zukünftigen Darlehensraten.