Genossenschaftsbeteiligung mit Eigenheimzulage
Das Angebot
Das Angebot war verlockend und schien so überzeugend. Endlich sollten auch Bezieher niedrigerer Einkommen in den Genuss der Eigenheimzulage kommen, ohne selbst zu bauen oder Immobilien kaufen zu müssen. Dieses Angebot machte die Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. aus Zwickau wie viele andere nach 1995 gegründete Wohnungsbaugenossenschaften. Sie warben offensiv mit dem Versprechen, durch die staatliche Eigenheimförderung eine zweistellige Rendite zu erzielen. Außerdem wurden den Anlegern Gewinnausschüttungen der Genossenschaft zugesagt.
Die Beteiligung
Mit einer Genossenschaftsbeteiligung zwischen 5.113 € (plus „Eintrittsgeld“ in Höhe von 255,65 €) und 40.900 € sollte der Anleger, ohne eine Wohnung der Genossenschaft beziehen zu müssen, die Eigenheimzulage vom Staat „geschenkt“ bekommen. Da die meisten Anleger nicht über die erforderliche Beteiligungssumme verfügten, wurde ihnen eine entsprechende Finanzierung gleich mit angeboten. Die Kreditfinanzierung der Genossenschaftsbeteiligung war Teil des Konzepts.
Bei der Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. finanzierte die BFI-Bank die Genossenschaftsbeteiligung zur Erlangung der Eigenheimzulage. Voraussetzung: Der Anleger trat der Bank seinen Genossenschaftsanteil und seinen Anspruch auf die Eigenheimzulage bereits im Kreditvertrag ab.
Die Offenbarung
Am 07.04.2003 erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der BFI Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot und ordnete die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft an. Der Grund: Bei der Bank war ein erheblicher, ungedeckter Wertberichtigungsbedarf entstanden, der mehr als die Hälfte des nach § 10 KWG maßgebenden haftenden Eigenkapitals aufgezehrt hatte.
Die Firma Depot-Service Europe GmbH, die für die Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. die Abrechnung übernommen hatte, und die im Übrigen an der BFI Bank beteiligt war, wurde ebenfalls insolvent.
Die für die Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. tätige Ttx Steuerberatungsgesellschaft mbH hat lt. Mitteilung der Pro Heim im September 2003 ebenfalls ihre Arbeit eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den ehemaligen Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Uwe Albert wegen des Verdachtes auf Geldwäsche.
Der Schaden
Die Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. hat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimförderung - Verwendung von 2/3 des Geschäftsguthabens für wohnungswirtschaftliche Zwecke - nicht erfüllt. Ihr Wohnungsbestand ist kaum der Rede wert.
Anleger, die sich an der Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. beteiligt haben, um die Eigenheimzulage zu kassieren, bekommen deshalb dieser Tage – wie viele Anleger anderer Genossenschaften auch – Post folgenden Inhalts von ihrem Finanzamt: „Die Festsetzung der Eigenheimzulage wird nach § 11 Abs. 3 Satz 1 EigZulG aufgehoben.“ Die Folge: Rückzahlung der bislang erhaltenen Förderung innerhalb eines Monats.
Zu dieser unerwarteten Rückforderung, die viele Anleger überfordern dürfte, kommen die bleibenden Lasten der Kreditfinanzierung. Von der Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. ist kaum eine Hilfe zu erwarten. Im Gegenteil. Sollte die Wohnungsbaugenossenschaft liquidiert werden, dann könnten auch die Genossenschaftsanteile verloren sein.
Der Ausweg
Für Anleger, die ihre Genossenschaftsanteile darlehensfinanziert haben, bestehen nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gute Chancen, ihre Einlage zurückzuerhalten und sich von ihren Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft und der Bank zu befreien.
Aber auch die Anleger, die sich ohne Kreditaufnahme beteiligt haben, sind nicht rechtlos. Denn keiner der von uns vertretenen Anleger wurde auch nur im Ansatz über das mit der Beteiligung mit einer Genossenschaft verbundene Risiko aufgeklärt. Er hat zumindest gegen den Vermittler Ansprüche. Außerdem kann der geschädigte Anleger Ansprüche gegen die Initiatoren der Beteiligung und die Organe der Genossenschaft geltend machen.
Anleger, die ab dem 01.01.2004 mit der Eigenheimzulage zum Beitritt in die Pro Heim Wohnungsbaugenossenschaft e. G. ohne Hinweis auf die Bezugsverpflichtung einer Genossenschaftswohnung spätestens im letzten Jahr der Förderung gelockt wurden, haben ebenfalls gute Chancen, sich verlustfrei von ihrer Genossenschaftsbeteiligung zu lösen.
Wir raten allen Betroffenen dringend, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Abgesehen von der Klärung der Ansprüche gegenüber dem Finanzamt, der Genossenschaft, der Bank, der Bausparkasse und dem Vermittler gilt es Fristen zu beachten.
Unser Kompetenzteam „Geldanlagen“ arbeitet speziell in diesen Fällen mit einem Steuerberater zusammen.