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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Bundestag beschließt Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
24.6.2005

Musterverfahren sollen Schadenersatzklagen von Anlegern bündeln und beschleunigen

 

Berlin, 24.06.2005:  Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Verabschiedung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes am 16.06.2005 durch den Deutschen Bundestag.

 

Der Gesetzgeber hat ein Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen, mit dem durch die Einführung von Musterverfahren künftig Schadenersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen – z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten – zusammengefasst und beschleunigt werden sollen. Die Bundesjustizministerin Zypries sagte dazu: „Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den Interessen aller Beteiligten – der Anleger, der Gerichte und der beklagten Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen. Ich hoffe, dass der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, damit es rasch in Kraft treten und noch auf derzeit laufende Verfahren angewendet werden kann.“
Das Gesetz bietet die Möglichkeit, Musterverfahren zur Klärung der Frage durchzuführen, ob eine falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation vorlag oder nicht. Stellen sich in mindestens zehn Schadenersatzprozessen gleichlautende Tatsachen- und Rechtsfragen, sollen sie zusammen in einem Musterverfahren einheitlich durch ein Oberlandesgericht (OLG) mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Dafür wird bei einem OLG ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.


Vorteile des Musterverfahrens

Das Justizministerium sieht die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit vor allem in Folgendem: 

  • Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv durchsetzen.
  • Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es bedarf nur einer Beweisaufnahme.
  • Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt.
  • Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit.

Das Gesetz ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Die Erfahrungen mit diesem Gesetz sollen die Entscheidung des Gesetzgebers erleichtern, ob zukünftig eine allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden kann.

 

Kommentar:
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird erstmals ein Musterverfahren im deutschen Zivilprozess gesetzlich verankert. Es gilt als Pilotprojekt für den Kapitalmarktbereich. Man darf gespannt sein, ob die anvisierten Ziele erreicht werden.
Die Verfahrenskonzentration durch Einführung eines Musterverfahrens liegt prinzipiell im Interesse der geschädigten Anleger. Im Vordergrund dürfte dabei die Kostenreduzierung für die Verfahrensbeteiligte stehen.
Allerdings werden wir darauf achten, dass die individuelle Anspruchsgrundlagen des einzelnen Klägers nicht verlustig gehen. Denn der Wegfall bestimmter Ansprüche kann zu einer Niederlage vor Gericht führen.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 14:21
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