HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Anlegerschutz >> Kapitalanlagebetrug
Geschäftsführerin und Prokurist der Phoenix Kapitaldienst GmbH verhaftet
10.6.2005

Verdacht von besonders schwerem Anlagebetrug

 

Berlin, 10.06.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über eine neue Entwicklung im Finanzskandal beim Wertpapierhaus Phoenix Kapitaldienst GmbH.

 

Die Geschäftsführerin Elvira Ruhrauf und der Prokurist Michael Milde der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden wegen des Verdachts von besonders schwerem Anlagebetrug  verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen beide im Zeitraum zwischen Juli 2004 und Januar 2005 insgesamt 6.940 von ca. 30.000 betrogenen Anlegern zur Investition von insgesamt etwa 123 Mill. Euro bewogen haben. Von diesem Geld seien nur ca. 6 Mill. Euro anlegt worden. Die „Restsumme“ soll bei der Phoenix verblieben und zu einem nicht unerheblichen Teil als „Provision“ an die Beschuldigten gegangen sein.

 

Bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH fehlen mehrere hundert Millionen Euro, deren Verbleib durch jahrelanges Fälschen der Unterlagen vertuscht wurde. Nach einer Anzeige nahm die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche auf. Am 11. März 2005 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb. Am 15. März 2005 stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest. Am 16. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt a.M. das vorläufige Insolvenzverfahren. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)  stellte daraufhin den Entschädigungsfall fest.

 

Weitere Informationen zu diesem Betrugsfall und den Ansprüchen geschädigter Anleger finden Sie in unserem Artikel „Phoenix Kapitaldienst - Managed Account“.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Kapitalanlagebetrug
22. Mai 2012 - 14:20
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Checkliste für Anlage- und Vermittlungsgeschäfte

Strafvorschrift § 264a - Kapitalanlagebetrug