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Specials >> Immobilienfonds
Silver Lake City pleite – Fondsanleger sollten Ansprüche anmelden
27.4.2005

Schadenersatz bei fehlerhafter Anlageberatung


Berlin, 26.04.2005:  Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Fondsanleger über die Insolvenz der Westernstadt und die Möglichkeit, ihre Einlagen zurückzufordern.

 

Die im vergangenen Jahr eröffnete Westernstadt "Silver Lake City" in Templin (Uckermark) ist pleite. Wie das Insolvenzgericht in Passau am 25.04.2005 mitteilte, hat die Betreibergesellschaft HHB GmbH & Co. Silver Lake City KG Insolvenz angemeldet; ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.

In das Beteiligungsobjekt “Westernstadt” wollte der Betreiber insgesamt 17.064.000 Euro investieren. Zur Finanzierung des Projekts waren Fördermittel vom Bund, dem Land Brandenburg und der EU in Höhe von 6.451.000 Euro eingeplant. Zudem wurde auch ein Immobilienfonds von der HHB GmbH & Co. Silver Lake City KG aufgelegt, um den Kapitalbedarf zu befriedigen. Mit diesen Geldern wurden rund 50 Objekte und Gebäude, Freizeit- und Spieleinrichtungen sowie ein Tiergehege gebaut.


Mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 zzgl. 5% Agio konnten sich Interessierte an der Westernstadt auf unbestimmte Zeit beteiligen. Zum 31.12.2013 sollte das Gesellschaftsverhältnis erstmals gekündigt werden können. Die ersten Ausschüttung waren bereits für 2004 vorgesehen. Vermittelt wurde diese Anlage zur Altersvorsorge von dem Finanzdienstleister PMC investments.

Den Anlegern wurden echte Traumrenditen versprochen. Schon für das Jahr 2005 waren 9% angekündigt, die dann auf 25% bis 2016 ansteigen sollten. Dieser Traum ist nun geplatzt. Jetzt geht es für die geprellten Anleger darum, ihr investiertes Geld zurückzuerlangen bzw. den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

 

In den wenigsten Fällen dürften die Anleger über das Anlagekonzept umfassend und transparent – wie es der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung  fordert – informiert worden sein. Kaum ein Anleger wird über die Abhängigkeit des Erfolgs des Fonds von der Gewährung der Fördermittel und der Bankkredite aufgeklärt worden sein.

Der Investment-Experte der Zeitschrift Capital, Kai Eichstädt, bezeichnete die Konzeption des  Immobilien-Fonds als dilettantisch:  „Wenn ich dilettantisch sage, sage ich, die Beschreibung des Konzeptes ist so was von dürftig und vage, da würde ich nie, auch nicht im Entferntesten daran denken, auch nur einen Cent einzusetzen.“

 

Betroffene Anleger wurden alles in allem offensichtlich sowohl von den Versprechungen des Emissionsprospekts als auch den Zusagen der Vermittler getäuscht. In der Konsequenz führt eine fehlerhafte Anlageberatung zu Schadenersatzansprüchen der Anleger.

 

Wir beraten geschädigte Anleger des Immobilienfonds „Silver Lake City“ und vertreten ihre Interessen bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

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22. Mai 2012 - 14:16
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