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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Geschädigte DBVI-Deutschlandfonds-Anleger haben gute Chancen
8.6.2005

Lesen Sie dazu auch unsere Meldung vom 20.12.2007 "Erfolg vor dem LG München I: Schadenersatz für DBVI-Anleger (Aktien VWL)"

 

DBVI-Deutschlandfonds belasten Anleger


Die geschlossenen Immobilienfonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding & Co. Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG (DBVI) befinden sich in einer Krise. Die Ausschüttungen bleiben weit hinter den Zusagen zurück. Die aktuellen Auseinandersetzungsguthaben haben einen besorgniserregend niedrigen Stand. Die grundsätzliche Folge: Die als Altersvorsorge konzipierte Anlage wird in ihrem Zweck in Frage gestellt. Im Extremfall kann es sogar zum Totalverlust der Einlagen kommen. Für betroffene Anleger stellt sich in dieser kritischen Situation die Frage: Was tun?

 

Ansprüche gegen die Bank prüfen lassen
Anleger, die ihre DBVI-Beteiligung über einen Kredit finanziert haben und nunmehr am stärksten von der Krise betroffen sind, sollten ihre Ansprüche gegenüber den finanzierenden Banken prüfen lassen. Allen voran war es vor allem die Privatbank Reithinger AG, ehemals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG, die DBVl-Fonds finanziert hat. 

 

Darlehensverträge unter Umständen nichtig
Darlehensverträge, die nicht von den Anlegern persönlich, sondern von einer Treuhandfirma (Procurator Treuhand GmbH) geschlossen wurden, können wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sein. So entschied auch das OLG Frankfurt a.M. in einem Urteil am 22.12.2004, Az.: 9 U 94/03 in Weiterführung der BGH-Urteile vom 14. Juni 2004, II ZR 374/02; 395/01 und 392/01. In einem solchen Fall schulden DBVl-Anleger ihrer kreditfinanzierenden Bank keine weiteren Zahlungen mehr und können Anspruch auf Rückzahlung bisher geleisteter Einlagen geltend machen.

 

Günstige Vergleiche
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung streben wir für unsere Mandanten Vergleiche mit den finanzierenden Banken folgenden Inhalts an:

  • Entlassung des DBVl-Anlegers aus seinen Darlehensverpflichtungen.
  • Rückforderung geleisteter Zahlungen an den Anleger. 
  • Übertragung des Fondsanteils auf die Bank.

 

Kommentar:
Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens, das mit einem hohen Risiko für die Bank verbunden ist, hat in jüngster Zeit dazu geführt, dass sich die Banken sehr vergleichsbereit zeigen. Nach Meinung des Kapitalanlegeranwalts André Felgentreu haben Betroffene derzeit gute Möglichkeiten, ihre Fonds- und Darlehensprobleme zu lösen. Er empfiehlt deshalb Anlegern mit kreditfinanzierten Immobilienfondsanteilen: Verträge umgehend prüfen lassen.


Wir vertreten DBVl-Anleger gegenüber den Banken außergerichtlich als auch vor Gericht.

 

Lesen Sie dazu auch unsere nachfolgenden Meldungen:

 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 14:15
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