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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Schrottimmobilien: Vorsicht bei aktuellen Bankschreiben
6.6.2005

Vor Unterschrift Anwalt konsultieren

Berlin, 06.06.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte warnt Eigentümer so genannter Schrottimmobilien angesichts der aktuellen Rechtsentwicklung vor der Unterzeichnung ungeprüfter Bankschreiben.

 

Am 02.06.2005 nahm der Generalanwalt Léger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Stellung zum Haustürwiderrufsrecht bei Immobilienfinanzierungen (siehe unsere Meldung).

 

Nach seinem Rechtsgutachten können Verbraucher, die in einer Haustürsituation einen Kredit für die Finanzierung einer Steuersparimmobilie abgeschlossen haben und nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, diesen Kreditvertrag widerrufen. In der Folge haben Betroffene gute Möglichkeiten, ihre Eigentumswohnung zu bezahlbaren Konditionen zu behalten oder sie zu veräußern.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Gerichte dieser Rechtsposition anschließen werden. Angesichts einer solchen Rechtsentwicklung ist zu erwarten, dass alle jene Banken, die seinerzeit als Kreditgeber ihre Kunden nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben, versuchen werden, nunmehr nachträglich ihre Fehler zu korrigieren.
 
Warnung:
Der Mitarbeiter des Kompetenzteams Kapitalanlagerecht, Rechtsanwalt Felgentreu, rät zur Vorsicht. Sollten Sie in nächster Zeit Post von Ihrer kreditgebenden Bank erhalten, müssen Sie handeln. Fristen laufen! Es wäre nicht das erste Mal, dass Banken versuchen, drohende Folgen einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung durch schnelles Reagieren zu unterlaufen. Wenn Sie eine solche Belehrung erhalten und nichts unternehmen, kann Ihr Widerrufsrecht erlöschen. Auch ein scheinbar günstiges Angebot zur Umschuldung oder Zinssenkung kann eine versteckte Widerrufsbelehrung enthalten. Deshalb seine Empfehlung: Bevor Sie ein Schreiben der Bank unterzeichnen oder abheften, lassen Sie es sicherheitshalber von einem Anwalt prüfen.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 14:15
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