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Anlegerschutz >> Kapitalanlagebetrug
Bei Täuschung - Eigentumswohnung zurück!
13.4.2005

Die (be)trügerische Reservierung


Berlin, 12.04.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie aus aktuellem Anlass über mehrere Rückabwicklungen von Eigentumswohnungs-Kaufverträgen:

 

Das Szenario ist fast immer das Gleiche: Das Telefon klingelt. Am anderen Ende der Leitung meldet sich ein Herr „Sowieso“ von einer Behörde „Nie-gehört“, der eine Umfrage zur Steuerzufriedenheit macht. Freundlich stellt er seine Fragen. Am Ende des Gesprächs bedankt er sich und bietet an, über das Ergebnis der Umfrage zu informieren. Wenige Tage später kommt auch tatsächlich ein Anruf. Gern würde man jetzt Auskunft über die Umfrage geben. Gewissermaßen als Dankeschön für die Mitarbeit könnte man außerdem kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beratung zum Steuersparen anbieten. Dazu würde man gern zu Hause vorbeischauen, man könne aber auch selbstverständlich ins Büro kommen. Ein Termin wird vereinbart. Und damit nimmt das Unglück seinen Lauf.

 

Man trifft sich mit dem „Berater“, dieser lässt sich einschlägige Unterlagen geben und verspricht nach deren Durchsicht einen konkreten Vorschlag zu machen. Wenig später wird man zu einem Gespräch eingeladen. Bei diesem Termin rät ein „Experte“, man möge durch den Kauf einer kreditfinanzierten Eigentumswohnung kräftig Steuern sparen. Er habe auch ein interessantes Angebot, das allerdings nur begrenzte Zeit zur Verfügung stünde. Natürlich könne er verstehen, wenn man sich nicht sofort für den Kauf einer Wohnung entscheiden würde. Aber das wäre kein Problem. Man könne bei einem Notar zunächst einen Reservierungsvertrag schließen, der die Wohnung sichere, jedoch nicht zum Kauf verpflichte. Denn dafür bräuchte man ja noch ein Darlehen, eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes etc. Doch der Reservierungsvertrag müsse ganz schnell unterschrieben werden, damit die Wohnung nicht „verloren“ gehe. Und ehe man sich versieht, geht die Fahrt zum Notar, der den „Reservierungsvertrag“ beurkundet.

 

Beim Notar alles gehört, aber nichts verstanden ist man mit sich und der Welt zufrieden. Eine Chance zum Steuersparen wurde angebahnt, aber noch könne man sich ja anders entscheiden und müsse später den Kaufvertrag nicht unterschreiben.

 

Ein (be)trügerischer Irrtum. Der Reservierungsvertrag stellt ein Angebot dar, das umgehend vom Verkäufer angenommen wird. Die Folge: Man hat eine überteuerte, ansonsten nicht veräußerbare Eigentumswohnung erworben. Die Steuerersparnis steht am Ende in keinem Verhältnis zu den dauerhaften finanziellen Belastungen. Wer sich dann angesichts der üblen Täuschung an die Vermittler wendet und den Kauf rückgängig machen will, der wird am Ende noch bedroht.

 

Auf Grund genauer Kenntnis dieser höchst fragwürdigen bis betrügerischen Vermittlungspraxis von Eigentumswohnungen ist es uns in zahlreichen Fällen sehr schnell außergerichtlich gelungen, den Wohnungskaufvertrag rückabzuwickeln und damit die Betroffenen von einer großen Belastung zu befreien.

 

Wir können deshalb nur raten: Unverzüglich handeln. Keine Scheu vor der „Offenbarung“ eines Fehlers, der auf einer dreisten Täuschung beruht. 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

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22. Mai 2012 - 14:07
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