Vorsicht beim Abschluss von Steuersparmodellen
Berlin, 11.04.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Anleger und Vermittler von Steuersparfonds auf ein wichtiges Gesetzesvorhaben des Bundesfinanzministeriums aufmerksam.
Not macht bekanntlich erfinderisch. Und Finanznot führt nicht selten zu rigorosem Handeln. So will lt. Pressemitteilungen vom heutigen Tage Bundesfinanzminister Eichel sofort Steuersparmodelle wie Film-, Videogames- und Schiffsfonds, Verlustzuweisungen aus Windkraftanlagen, geschlossenen Immobilienfonds, Leasing- und Wertpapierhandelsfonds nicht länger begünstigen, sondern sie sogar rückwirkend ab dem 18. März 2005 stoppen.
Die Regierung strebt eine schnelle Einigung mit der Opposition auf eine entsprechende Steuergesetzänderung an. Erste Reaktionen der CDU zu dem Vorhaben des Finanzminister sind offenbar positiv, so dass ein „Aus“ zwar nicht aller Fonds, jedoch der reinen Steuersparmodelle sehr im Bereich des Wahrscheinlichen liegt.
Angesichts dieses ernst zu nehmenden Gesetzgebungsvorhabens müssen alle Vermittler von Steuersparmodellen im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Beratungspflichten ab sofort ihre Kunden auf die möglichen (negativen) Konsequenzen hinweisen. Tun sie dies nicht, machen sie sich im Zweifel schadenersatzpflichtig.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.