Was bedeutet die Insolvenz für die Anleger der Falk-Fonds?
Berlin, 5. April 2005. In der vergangenen Woche hat der persönlich haftende Gesellschafter der Falk Gruppe, Helmut Falk, für die drei Teilgesellschaften Falk Capital KG, Falk Development KG sowie Falk Financial Marketing KG den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht München gestellt. Die mit der Bewirtschaftung der Objekte betreute Falk Asset Management KG war zunächst nicht von dem Antrag betroffen. Am 4. April 2005 hat nun auch die Falk Asset Management KG Insolvenz angemeldet.
Für alle Anleger von Falk-Fonds stellen sich damit vorrangig drei Fragen:
1. Was wird aus den Fonds?
2. Was wird aus meinen Einlagen?
3. Was muss ich tun, um Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen?
Was wird aus den Fonds?
Die Geschäfte der Falk Asset Management KG werden zunächst von einem Insolvenzverwalter weitergeführt. Helmut Falk verliert damit den maßgeblichen Einfluss auf viele Falk-Fondsgesellschaften. Insbesondere in denjenigen Fondsgesellschaften, in denen die Falk Asset Management KG persönlich haftende Gesellschafterin war, haben die Gesellschaften und somit auch die Anleger folgende Möglichkeiten:
1. Die einzelnen Fonds werden aufgelöst.
2. Die Gesellschafter entscheiden sich auf einer Gesellschafterversammlung für eine vorläufige Fortführung der einzelnen Fonds unter der Verantwortung eines Insolvenzverwalters.
Was wird aus meinen Einlagen?
Das ist zumindest solange ungewiss, solange die Zukunft der Fonds unklar ist. Zu befürchten ist allerdings eine Auflösung der Fonds und damit der Gefahr, dass die Anleger als nachrangige Gläubiger ihre Einlagen verlieren.
Was muss ich tun, um Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen?
Wir raten geschädigten Anlegern, die Rückabwicklung ihrer Fonds-Beteiligung und ihres Darlehensvertrages zur Finanzierung der Beteiligung anhand der Rechtsprechungsgrundsätze des 2. Senats des Bundesgerichtshofes durch Anwälte prüfen zu lassen.
Bei eigenfinanzierten Fonds-Beteiligungen sollten Betroffene ihre Ansprüche gegen Helmut Falk, das Management, den Treuhänder, die Wirtschaftsprüfer, den Vermittler bzw. Finanzberater checken lassen.
Wegen möglicherweise drohender Verjährung ist betroffenen Anlegern zu raten, kurzfristig kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.