HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Falk Asset Management KG insolvent
5.4.2005

Was bedeutet die Insolvenz für die Anleger der Falk-Fonds?

Berlin, 5. April 2005. In der vergangenen Woche hat der persönlich haftende Gesellschafter der Falk Gruppe, Helmut Falk, für die drei Teilgesellschaften Falk Capital KG, Falk Development KG sowie Falk Financial Marketing KG den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht München gestellt. Die mit der Bewirtschaftung der Objekte betreute Falk Asset Management KG war zunächst nicht von dem Antrag betroffen. Am 4. April 2005 hat nun auch die Falk Asset Management KG Insolvenz angemeldet.


Für alle Anleger von Falk-Fonds stellen sich damit vorrangig drei Fragen:
1. Was wird aus den Fonds?
2. Was wird aus meinen Einlagen?
3. Was muss ich tun, um Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen?

 

Was wird aus den Fonds?
Die Geschäfte der Falk Asset Management KG  werden zunächst von einem Insolvenzverwalter weitergeführt. Helmut Falk verliert damit den maßgeblichen Einfluss auf viele Falk-Fondsgesellschaften. Insbesondere in denjenigen Fondsgesellschaften, in denen die Falk Asset Management KG  persönlich haftende Gesellschafterin war, haben die Gesellschaften und somit auch die Anleger folgende Möglichkeiten:
1. Die einzelnen Fonds werden aufgelöst.
2. Die Gesellschafter entscheiden sich auf einer Gesellschafterversammlung für eine vorläufige Fortführung der einzelnen Fonds unter der Verantwortung eines Insolvenzverwalters.

 

Was wird aus meinen Einlagen?
Das ist zumindest solange ungewiss, solange die Zukunft der Fonds unklar ist. Zu befürchten ist allerdings eine Auflösung der Fonds und damit der Gefahr, dass die Anleger als nachrangige Gläubiger ihre Einlagen verlieren.

 

Was muss ich tun, um Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen?
Wir raten geschädigten Anlegern, die Rückabwicklung ihrer Fonds-Beteiligung und ihres Darlehensvertrages zur Finanzierung der Beteiligung anhand der Rechtsprechungsgrundsätze des 2. Senats des Bundesgerichtshofes durch Anwälte prüfen zu lassen.
Bei eigenfinanzierten Fonds-Beteiligungen sollten Betroffene ihre Ansprüche gegen Helmut Falk, das Management, den Treuhänder, die Wirtschaftsprüfer, den Vermittler bzw. Finanzberater checken lassen.

Wegen möglicherweise drohender Verjährung ist betroffenen Anlegern zu raten, kurzfristig kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Ansprechpartner:

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Immobilienfonds
22. Mai 2012 - 14:02
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht