Ansprüche prüfen und sichern lassen
Berlin, 30.03.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Insolvenz der Falk Capital Gruppe:
Das Unternehmen gab am 29.03.2005 bekannt, dass Helmut W. Falk als persönlich haftender Gesellschafter wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zum 31.03.2005 für die Falk Capital KG, die Falk Development KG und die Falk Financial Marketing KG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Münchener Amtsgericht beantragt hat.
Der von der Beratungsfirma Rölfs Partner entwickelte Sanierungsplan, dem ein Großteil der Anleger auf der Gesellschafterversammlung Anfang März zugestimmt hatte, konnte das Ende des Unternehmens nicht verhindern. Entscheidend für das Überleben war letztlich die Zustimmung der finanzierenden Banken zu diesem Sanierungskonzept und ihre Bereitschaft, dem Unternehmen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu ist es nicht gekommen. Damit wurde gewissermaßen das Aus für einen der größten Anbieter für geschlossene Immobilienfonds in Deutschland besiegelt.
Nach Informationen des Unternehmens sei die Bewirtschaftung der Falk-Fonds durch die Falk Asset Management KG bis auf weiteres gesichert. Am 12.04.2005 soll die Situation mit den Banken aber erneut besprochen werden. Die Zukunft der Fonds und damit die Aussichten der Anleger, ihre Einlagen problemlos rückerstattet zu bekommen sind derzeit völlig unsicher.
Wir raten daher betroffenen Anlegern, umgehend ihre Ansprüche prüfen und sichern zu lassen. Auf Grund der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des BGH bestehen bei schnellem und konsequentem Handeln durch erfahrene Anlegeranwälte insgesamt gute Chancen, Verluste zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.