Entscheidung steht noch aus
Berlin, 18.03.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Verhandlung zur Vorlage des Oberlandesgerichts Bremen in Sachen „Schrottimmobilien“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wir vertreten Käufer von Schrottimmobilien.
In der mündlichen Verhandlung am 17.03.2005 verhandelten die Richter des EuGH erneut über die so genannten Schrottimmobilien. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob getäuschte Immobilienkäufer ihren Kaufvertrag und den dazugehörigen Darlehensvertrag rückabwickeln können. Davon betroffen sind bundesweit tausende von Verbrauchern, die in den neunziger Jahren überteuerte Wohnungen - oft mit der Zusicherung "bankgeprüft" - gekauft und durch teure Darlehen finanziert haben. Meist haben die Vermittler ihre Kunden dazu mit falschen Versprechen in einer Haustürsituation überredet.
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Betroffenen zwar ihren Kreditvertrag kündigen, doch dann müssen sie auch das gesamte Darlehen auf ein Mal zurückzahlen und behalten ihre schlechte Immobilie. Diese juristische Lösung, die keine tatsächliche Lösung für die Geschädigten darstellt, da sie schlichtweg an den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und damit an der Realität vorbeigeht, hat nicht zuletzt das Oberlandesgericht Bremen bewogen, dem EuGH das Problem zur Entscheidung vorzulegen, weil es an der Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit europäischem Recht zweifelt.
In der gestrigen Verhandlung trugen die Beteiligten ihre Stellungnahmen vor. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, da zunächst der Generalanwalt gehört werden muss. Spekulationen darüber, wie die Vorträge von den Richtern aufgenommen wurden und zu welcher Seite sie damit neigen, verbieten sich. Es wird damit gerechnet, dass die Entscheidung spätestens Ende des Jahres fällt.
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