HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Geldanlagen >> Steuersparimmobilien
Phoenix Kapitaldienst GmbH – Anleger müssen um ihr Geld bangen
15.3.2005

Bei der Kapitalanlage Managed Account Geld verschwunden

Berlin, 15.03.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über den Untreue-Vorwurf gegen die Frankfurter Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wir vertreten die Interessen der geschädigten Anleger.

 

BaFin untersagt Geschäftstätigkeit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt in ihrer Pressemitteilung vom 14.03.2005 mit, dass über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main am Montag eröffnet wurde. Schon am 10.03.2005 hatte die BaFin dem Unternehmen untersagt, weitere Ein- und Auszahlungen von Kundengeldern vorzunehmen. Auch die Anfang der neunziger Jahre aufgelegte Kapitalanlage Managed Account darf nicht mehr vertrieben werden.
Medienberichten zu Folge hat sich mittlerweile die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue eingeschaltet.

 

Schaden in dreistelliger Millionenhöhe
Die Bafin sah sich zum Handeln veranlasst, nachdem sie von der neuen Geschäftsleitung des Unternehmens von Unregelmäßigkeiten erfuhr. Unklar ist der Verbleib von Anlegergeldern. Laut Medieninformationen sind bei den Investitionen der Anlagefirma erhebliche Verluste entstanden. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) vom 12.03.2005 berichtet, dass die Firma von einem Schaden von ca. 600 Mill. € ausgehe. Inzwischen ist auch schon von 700 Mill. € die Rede. Die Geschäftsführung habe geäußert, dass es zu Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und seinem Hauptbroker Man Financial in London gekommen sei. Kontounterlagen wären offenbar gefälscht worden, um die tatsächliche Situation bei der Kapitalanlage Managed Account zu vertuschen.

 

Vermittler warben für riskante Anlage
Vor allem über das Telefon versuchten Vermittler für den Phoenix Kapitaldienst GmbH mit lukrativen Renditeversprechungen Anleger für überaus riskante Geschäfte zu gewinnen. Neben Options- und Termingeschäften bot das Unternehmen auch Beteiligungen am Managed Account an. Bei dieser fondsähnlichen Geldanlage überließen die Geworbenen dem Phoenix Kapitaldienst Gelder, um eine versprochene Rendite von jährlich 10 bis 20 % zu erzielen.  Der Managed Account meldete trotz hoher Gebühren, die das Unternehmen für seine Tätigkeit erhob, in den vergangenen Jahren erhebliche Gewinne und galt deshalb als Insidertipp. Inzwischen scheinen die Erfolgsberichte getürkt.

 

FINANZtest warnte mehrfach
Die Stiftung Warentest hat wiederholt vor dem Phoenix Kapitaldienst GmbH und dem Managed Account gewarnt (so z.B. 12/2002). Laut Aussage der Verbraucherschutzzeitschrift FINANZtest wurde bereits ein Ex-Geschäftsführer des Unternehmens zu 70.000 € Schadenersatz verurteilt. Das OLG Frankfurt kam in seinem Urteil zu der Feststellung, dass er seine geschäftliche Überlegenheit dazu ausgenutzt habe, den Anleger zu einem riskanten Termingeschäft zu überreden.

 

Entschädigungsfall festgestellt
Die BaFin hat am 15.03.2005 den Entschädigungsfall festgestellt. Damit können  Betroffene ihre Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen. Damit ist jedoch nicht automatisch die Entschädigung der betroffenen Anleger verbunden. Ob Geschädigte Entschädigungsansprüche haben und in welcher Höhe, stellt die EdW im Entschädigungsverfahren fest. Bislang wurde nur bei ca. der Hälfte aller Entschädigungsforderungen geleistet. Beratungsfehler im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften sind so z.B. nicht gedeckt. Und selbst wenn ein Entschädigungsanspruch anerkannt wird, dann erhält nicht jeder Anleger seinen vollen Anlagebetrag zurück, da die Entschädigung auf 90% der Gesamtforderung und höchstens 20.000 € begrenzt ist. Und für Anleger, die mit US-Dollar in den Managed Account investiert haben, besteht überhaupt kein Anspruch.

 

Schaden verhindern

Ganz gleich, was die weiteren Untersuchungen ans Licht bringen, sicher ist, dass Anleger Geld verlieren werden, wenn sie nicht schnell Vorsorge treffen. Kein geschädigter Anleger kann davon ausgehen, dass ihm sein voller Schaden gewissermaßen im Selbstlauf ersetzt wird.

Wir prüfen die Ansprüche Betroffener, machen ihre Forderungen geltend und setzen sie ggf. gerichtlich durch. Auf Grund unserer Erfahrungen mit Kapitalanlagebetrug sind wir optimistisch, geschädigten Anlegern Verluste zu ersparen, indem wir ihre vollen Einlagen umgehend zurückfordern.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Steuersparimmobilien
22. Mai 2012 - 13:56
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Schriftsatz der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof

Service-Hotline Schrottimmobilien

Prozessfinanzierung bei Schrottimmobilien