Bei der Kapitalanlage Managed Account Geld verschwunden
Berlin, 15.03.2005: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über den Untreue-Vorwurf gegen die Frankfurter Anlagefirma Phoenix Kapitaldienst und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wir vertreten die Interessen der geschädigten Anleger.
BaFin untersagt Geschäftstätigkeit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt in ihrer Pressemitteilung vom 14.03.2005 mit, dass über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main am Montag eröffnet wurde. Schon am 10.03.2005 hatte die BaFin dem Unternehmen untersagt, weitere Ein- und Auszahlungen von Kundengeldern vorzunehmen. Auch die Anfang der neunziger Jahre aufgelegte Kapitalanlage Managed Account darf nicht mehr vertrieben werden.
Medienberichten zu Folge hat sich mittlerweile die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Untreue eingeschaltet.
Schaden in dreistelliger Millionenhöhe
Die Bafin sah sich zum Handeln veranlasst, nachdem sie von der neuen Geschäftsleitung des Unternehmens von Unregelmäßigkeiten erfuhr. Unklar ist der Verbleib von Anlegergeldern. Laut Medieninformationen sind bei den Investitionen der Anlagefirma erhebliche Verluste entstanden. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) vom 12.03.2005 berichtet, dass die Firma von einem Schaden von ca. 600 Mill. € ausgehe. Inzwischen ist auch schon von 700 Mill. € die Rede. Die Geschäftsführung habe geäußert, dass es zu Unstimmigkeiten in der Saldenabstimmung zwischen Phoenix und seinem Hauptbroker Man Financial in London gekommen sei. Kontounterlagen wären offenbar gefälscht worden, um die tatsächliche Situation bei der Kapitalanlage Managed Account zu vertuschen.
Vermittler warben für riskante Anlage
Vor allem über das Telefon versuchten Vermittler für den Phoenix Kapitaldienst GmbH mit lukrativen Renditeversprechungen Anleger für überaus riskante Geschäfte zu gewinnen. Neben Options- und Termingeschäften bot das Unternehmen auch Beteiligungen am Managed Account an. Bei dieser fondsähnlichen Geldanlage überließen die Geworbenen dem Phoenix Kapitaldienst Gelder, um eine versprochene Rendite von jährlich 10 bis 20 % zu erzielen. Der Managed Account meldete trotz hoher Gebühren, die das Unternehmen für seine Tätigkeit erhob, in den vergangenen Jahren erhebliche Gewinne und galt deshalb als Insidertipp. Inzwischen scheinen die Erfolgsberichte getürkt.
FINANZtest warnte mehrfach
Die Stiftung Warentest hat wiederholt vor dem Phoenix Kapitaldienst GmbH und dem Managed Account gewarnt (so z.B. 12/2002). Laut Aussage der Verbraucherschutzzeitschrift FINANZtest wurde bereits ein Ex-Geschäftsführer des Unternehmens zu 70.000 € Schadenersatz verurteilt. Das OLG Frankfurt kam in seinem Urteil zu der Feststellung, dass er seine geschäftliche Überlegenheit dazu ausgenutzt habe, den Anleger zu einem riskanten Termingeschäft zu überreden.
Entschädigungsfall festgestellt
Die BaFin hat am 15.03.2005 den Entschädigungsfall festgestellt. Damit können Betroffene ihre Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) geltend machen. Damit ist jedoch nicht automatisch die Entschädigung der betroffenen Anleger verbunden. Ob Geschädigte Entschädigungsansprüche haben und in welcher Höhe, stellt die EdW im Entschädigungsverfahren fest. Bislang wurde nur bei ca. der Hälfte aller Entschädigungsforderungen geleistet. Beratungsfehler im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften sind so z.B. nicht gedeckt. Und selbst wenn ein Entschädigungsanspruch anerkannt wird, dann erhält nicht jeder Anleger seinen vollen Anlagebetrag zurück, da die Entschädigung auf 90% der Gesamtforderung und höchstens 20.000 € begrenzt ist. Und für Anleger, die mit US-Dollar in den Managed Account investiert haben, besteht überhaupt kein Anspruch.
Schaden verhindern
Ganz gleich, was die weiteren Untersuchungen ans Licht bringen, sicher ist, dass Anleger Geld verlieren werden, wenn sie nicht schnell Vorsorge treffen. Kein geschädigter Anleger kann davon ausgehen, dass ihm sein voller Schaden gewissermaßen im Selbstlauf ersetzt wird.
Wir prüfen die Ansprüche Betroffener, machen ihre Forderungen geltend und setzen sie ggf. gerichtlich durch. Auf Grund unserer Erfahrungen mit Kapitalanlagebetrug sind wir optimistisch, geschädigten Anlegern Verluste zu ersparen, indem wir ihre vollen Einlagen umgehend zurückfordern.