HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
WGS-Fonds – Darlehensvertrag rückabgewickelt
4.3.2005

Erfolgreicher Widerruf des Darlehensvertrages

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aufmerksam:

 

Im Streit um die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Kaufs zweier Fondsanteile - je 30.650 DM - am WGS-Fonds Nr. 27 hat das OLG zu Gunsten der geschädigten Anleger entschieden. Die klagenden Eheleute hatten mit notariellem Vertrag vom 21.09.1992 die WGS-Fondsanteile erworben. Finanziert wurde diese Kapitalanlage über die Raiffeisenbank Sillenbuch eG, die Rechtsvorgängerin der beklagten VR-Bank in Stuttgart.

 

Die Eheleute wurden seinerzeit in einer Haustürsituation ohne ordnungsgemäße Belehrung über ihr Widerrufsrecht durch falsche Angaben der Vermittler über die Werthaltigkeit der Anlage zum Fondsbeitritt und zum Abschluss des Darlehensvertrages überredet. Mit Anwaltsschriftsatz vom 21.05.1999 hatten die klagenden Eheleute den Darlehensvertrag wirksam widerrufen. Damit gilt er nicht als zustande gekommen.

 

Das OLG urteilte, dass der Darlehensvertrag ohne Zeichnung der Fondsanteile nicht abgeschlossen worden wäre. Damit handele es sich um ein sog. verbundenes Geschäft. Die Bank müsse sich das schädigende Handeln der Vermittler zurechnen lassen, sodass der Darlehensvertrag rückabgewickelt werden muss.

Im Ergebnis bekamen die Eheleute einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zins- und Tilgungszahlen abzüglich der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft zugesprochen. Außerdem steht ihnen die abgetretene Lebensversicherung zu.

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2005, Az.: 14 U 31/02

 


Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



>> mehr zum Thema Immobilienfonds
22. Mai 2012 - 13:55
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema
mehr Artikel zum Thema
Servicebereich:
Special Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und Rechtsschutzversicherung

§ 92 Aktiengesetz

Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren

Cumulus-Fonds

DBVI-/DFO-Fonds

Falk-Fonds

WGS-Fonds

GVV Bruchköbel Immobilienfonds

DG-Fonds

Vollmacht