Warnung der Stiftung Warentest
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht auf eine Warnung der Stiftung Warentest vom 15.06.2004 zum Erwerb von Bruchteilseigentum aufmerksam:
Wie fast immer, wenn etwas schwer verkäuflich ist, dann wird nach Wegen gesucht, den Käuferkreis zu erweitern. So auch beim Bruchteilseigentum als einer relativ neuen Form des Immobilienvertriebs. Vermittler bieten zunehmend ihren Kunden an, ihre Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz für die Finanzierung eines Bruchteils an einer Immobilie zu nutzen. Der Sparzulage gemäß können die Bruchteile nur sehr klein (ein Zwei-, Drei- oder gar ein Sechstausendstel) und von geringem Wert sein.
Mit Verweis auf die Bundesnotarkammer berichtet die Stiftung Warentest von „Abzocke“. Die Bruchteilskäufe seien hochproblematisch. Vor allem sind die Immobilien so gut wie unverkäuflich. Außerdem müssten bei einem Verkauf alle Bruchteilskäufer zustimmen, da jeder Verkauf die Löschung der Vormerkungen voraus. „Bei Anlageobjekten mit bis zu 6 000 Beteiligten sei dies fast unmöglich, weil Berechtigte zum Beispiel wegen Sterbefällen mit ungeklärter Erbfolge oder nach Wegzügen nicht ausfindig gemacht werden könnten.“