Bundestag beschließt Altforderungsregelungsgesetz
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt mit:
Am 24.02.2005 hat der Bundestag ein Altforderungsregelungsgesetz (AFRG) beschlossen, das Grundstückseigentümer aus den neuen Bundesländern mit Hypothekenforderungen aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts konfrontiert.
Konkret geht es hierbei um Forderungen von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, die durch besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahmen in der sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. Da es bislang Unsicherheiten über den Umgang mit den vor dem 8. Mai 1945 begründeten Darlehensforderungen gab, sah sich die Regierungskoalition im Interesse der Rechtssicherheit veranlasst, „eine einfache, klare und gerechte
Regelung“ zu schaffen.
Der Bund tritt als Gläubiger dieser Forderungen auf. Dabei ist ein Umstellungsverhältnis von 2 zu 1 von RM auf DM vorgesehen. Die eingenommenen Beträge sollen dann in den Entschädigungsfonds fließen, der die
Entschädigungen und Ausgleichsleistungen für die Vermögenswerte finanziert, die
nicht zurückgegeben werden können.
Unklar ist die genaue Zahl der betroffenen Grundstückseigentümer. Klar hingegen dürfte die Betroffenheit der Grundstückseigentümer sein, die sich nun mit längst verjährt geglaubten Forderungen konfrontiert sehen.