| Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht |
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| Die wichtigsten Bußgeldänderungen |
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| 1.4.2004 |
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Neue Bußgeldbestimmungen führen ab dem 1. April 2004 zu härteren Strafen bei einigen Verkehrsverstößen. Das ist die Folge des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundesministeriums für Verkehrs, Bau- und Wohnungswesen, das u. a. die Verkehrssicherheit beim LKW- und Busverkehr verbessern soll. Auf Grund einer Vielzahl schwerer Unfälle mit Reisebussen im vergangenen Jahr wird deshalb die Missachtung der Gurtanlegepflicht zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 30 € geahndet. Versäumt es der Fahrer, seine Fahrgäste auf die Gurt-Pflicht hinzuweisen, wird er ebenfalls zu Kasse gebeten. Außerdem werden Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verstöße gegen die Vorschriften über den technischen Zustand mit schärferen Sanktionen belegt. Bußgeldänderungen gibt es auch beim LKW-Verkehr. Da LKW’s beim Überholen besonders oft Unfälle verursachen, wird das Überholen mit einer zu geringen Geschwindigkeit mit nunmehr 40 € statt bisher 30 € bestraft. Außerdem droht dem Fahrer ein Punkt im Verkehrszentralregister. LKW’s die also nur in der Lage sind, mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit zu überholen, dürfen nicht überholen. Durch das Unterbinden der so genannten Elefantenrennen der Trucks auf Autobahnen soll der Verkehrsfluss erhöht und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Ein zunehmendes Problem im städtischen Straßenverkehr stellt die Behinderung von Rettungsfahrten dar. Deshalb wird auch hier ein höheres Bußgeld erhoben. Wer also künftig sein Fahrzeug an einer Engstelle parkt und Rettungsfahrzeuge dadurch behindert, riskiert ein Bußgeld von 40 € und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Neu ist ein Bußgeld für das falsche Einfahren in den Kreisverkehr. Diese Regelung, die es bisher nicht gab und die mit dem Fahren entgegen einer Einbahnstraße vergleichbar ist, führt ein Bußgeld von 20 € ein. Härter trifft es dagegen Fahrer, die während der Fahrt telefonieren. Sie müssen nunmehr ein erhöhtes Bußgeld von 40 statt bisher 30 € zahlen und erhalten zudem einen Punkt im Verkehrszentralregister. Und selbst telefonierende Radfahrer müssen 25 € zahlen. Noch nicht in Kraft, aber absehbar, ist eine neue Strafpunkteregelung. Danach sollen künftig neue Strafpunkte schon ab dem Tattag zu den ggf. vorhandenen hinzugerechnet werden, um zu verhindern, dass durch Einsprüche die Eintragung neuer Punkte bis zur Streichung bestehender hinausgezögert wird. Für diese geplante Regelung gibt es allerdings noch keinen Termin.
Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de
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