Bundesregierung: Verbraucherpolitischer Bericht 2004
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über die Verbraucherschutzbemühungen der Bundesregierung bei Finanzdienstleistungen und im Kapitalanlagenrecht.
Die Regierung hat einen "Aktionsplan Verbraucherschutz" (Drs. 15/959) vorgelegt, der die wichtigsten verbraucherpolitischen Vorhaben auf Bundesebene bündelt. Wichtigstes Ziel ist es, die Verbraucher bereits im Vorfeld vor möglichen Gefahren zu schützen. Zum besseren Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sollen insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder stärker gegenüber Anlegern haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschinformationen verbreiten.
Bei den Finanzdienstleistungen steht die Stärkung der Rechtsstellung der Verbraucher bei der Vermittlung, dem Erwerb und der Inanspruchnahme von Finanzprodukten und –dienstleistungen im Vordergrund. Die Verbraucher sollen einerseits durch zeitnahe, umfassende und transparente Informationen befähigt werden, soweit wie möglich eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Andererseits wird geprüft, inwieweit den Anbietern und Vermittlern von Finanzdienstleistungsprodukten auch angemessene Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt werden. Damit sollen dann verschärfte Haftungsregeln einhergehen. Außerdem werden höhere Anforderungen an die Finanzmarktaufsicht gestellt, die ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion noch wirksamer ausüben muss.
Im Versicherungsrecht soll der Versicherungsnehmer die für das erste Versicherungsjahr gezahlten Prämien im Falle der Kündigung zurück erhalten, sofern er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Außerdem wird hier ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren eingeführt.
Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist am 30.10. 2004 in Kraft getreten, die neu eingeführte Prospektpflicht am 1.07.2005 . Diese Vorschriften betreffen nicht nur die Modernisierung des Insiderrechts, die Ad-hoc-Publizität und die Regelung für Finanzanalysen und Konkretisierung verbotener Marktpraktiken, sondern beinhalten auch Maßnahmen für eine Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“. Durch die Änderung des Verkaufsprospektgesetzes wird die für Wertpapiere bestehende Prospektpflicht auf andere, öffentlich angebotene Anlageformen des „Grauen Kapitalmarktes“ ausgeweitet. Das betrifft im Wesentlichen Unternehmensbeteiligungen und Treuhandvermögen (z. B. geschlossene Fonds).
Am 1.01.2004 trat das Investmentmodernisierungsgesetz in Kraft, das eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland bezweckt. Neben der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Investmentfonds betrifft es auch die erstmalige Zulassung und Regulierung von „Hedgefonds“, die im Gesetz als Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken bezeichnet werden.
Hedgefonds sind Investmentfonds, denen spekulative Anlageformen, wie Terminkontrakten und Optionen hierauf, eigen sind und die auf eine möglichst schnelle und starke Vermehrung des Vermögens zielen. Da Hedgefonds oft unter Nutzung von Fremdkapital ein Vielfaches des Eigenkapitals anlegen, zählen sie zu den hoch spekulativen Anlagen.
Zum Schutz privater Anleger dürfen nur Dach-Hedgefonds öffentlich angeboten und vertrieben werden. Die Verkaufsprospekte müssen mit folgendem – drucktechnisch hervorgehobenem – Warnhinweis versehen werden: „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen.“