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Wird der Europäische Gerichtshof geprellten Anlegern helfen? Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über den bevorstehenden Termin der mündlichen Verhandlung über die Vorlage des Oberlandesgerichts Bremen in Sachen „Schrottimmobilien“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hunderttausende Anleger wurden seit den 90er-Jahren zum Erwerb von Eigentumswohnungen überredet. Geschulte Vermittler warben sie mit dem Versprechen, dass sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wie mit keiner anderen Geldanlage für das Alter vorsorgen könnten. „Kein Geld? – Kein Problem!“, denn durch die Steuerersparnisse und versprochenen Mieteinnahmen sollte sich der für den Wohnungskauf quasi wie von selbst finanzieren. Den Antrag für den notwendigen Kredit hatten die Vermittler meist mit dabei. Heute stehen viele Käufer dieser so genannten Schrottimmobilien vor dem finanziellen Aus. Einige haben den „Fehler ihres Lebens“ mit Selbstmord bezahlt. Denn die damals 'Bank-geprüften' Eigentumswohnungen hatte man ihnen völlig überteuert verkauft. Die Folge: Die Wohnungen sind weder vermietbar noch verkaüflich. Und die Kreditraten sind für viele Anleger unter diesen Umständen nicht mehr zu zahlen. Nach einer Reihe verlorener Prozesse vor deutschen Gerichten ist die Lage für die Betroffenen schwierig. Was bleibt, ist vor allem die Hoffnung auf eine Entscheidung des EuGH, die den Schutz des Verbrauchers vor dem Ruin über die mit höchst zweifelhaften Methoden realisierten Gewinne der Vermittler und Banken stellt. Am 17. März 2005 wird zwar noch keine Entscheidung gefällt, doch viel Zeit müssten sich die Luxemburger Richter mit ihrer Entscheidung darüber, ob geschädigte Verbraucher ihre Bankkreditverträge widerrufen können, nicht nehmen, da die Sachlage klar ist. Folgen die Richter bei der Beurteilung der unklaren Rechtslage den Stellungnahmen der Europäischen Kommission und den berechtigten Forderungen der Anlegeranwälte, kann man hoffnungsfroh sein. Wir werden über die Verhandlung berichten.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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