Unrechtmäßige Kündigungen begründen Ansprüche
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt mit:
Ein neues Mandat unserer Kanzlei reiht sich offenbar in die berüchtigte Schlecker-Praktik ein, unliebsame Mitarbeiter kurzer Hand zu kündigen. In dem von uns vertretenen Arbeitsrechtsmandat versucht das Unternehmen mit unlauteren Methoden, sich von einer Mitarbeiterin zu trennen. Auch in diesem Fall war es ein als „Testkäufer“ tätiger Privatdetektiv, der den vermeintlichen Kündigungsgrund erzeugte. In unserem Fall scheut Schlecker nicht davor zurück, den ausstehenden Lohn einfach einzubehalten und konstruiert eine durch nichts begründete Vertragsstrafe, die innerhalb von 8 Tagen an das Unternehmen gezahlt werden soll.
Die gesetzliche vorgeschriebene Anhörung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung unserer Mandantin wurde von der Firma Schlecker derart gesteuert, dass sie erst nach Ausspruch der Kündigung gehört werden konnte. Nachdem der Betriebsrat der Kündigung einstimmig widersprochen hatte, weil er die vermeintlichen Kündigungsgründe für nicht nachgewiesen hielt, wurde dessen Empfehlung von der Firmenleitung – wie nicht anders zu erwarten – ignoriert.
Die Auseinandersetzung ist offenbar kein Einzelfall: In jüngster Zeit häufen sich die Kündigungen von Mitarbeitern der Drogeriemarktkette Schlecker, wie die Fernsehsendung "frontal" Ende 2004 berichtete. Wie ehemalige Schlecker-Mitarbeiter bei "frontal" aussagten, werden diese "kündigungsreifen" Angestellten mit unglaublichen und unglaubwürdigen Vorwürfen konfrontiert oder es werden Vergehen einfach konstruiert. Im Vordergrund steht meist der Vorwurf – wie auch in unserem Fall -, dass der Betreffende bzw. die Betreffende Waren oder Geld unterschlagen haben soll.
Die FAZ berichtete bereits am 08.03.2004 darüber, dass die Drogeriekette seit Jahren die gesetzlich garantierten Arbeitnehmerrechte missachtet. Wegen Lohndumpings wurden Anton und Christa Schlecker bekanntlich vor sechs Jahren vom Stuttgarter Landgericht zu Geldstrafen in Millionenhöhe und Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Danach unterschrieb der Unternehmer zwar Tarifverträge, doch die Kritik seitens der Arbeitnehmer reißt nicht ab.
Ganz gleich aus welchen Gründen sich Schlecker von einem seiner Mitarbeiter zu trennen versucht – der oder die Betroffene sollte sich auf jeden Fall wehren, um die negativen arbeitsrechtlichen Folgen zu verhindern:
- keine Möglichkeit sich in einer Übergangszeit nach einer neuen Beschäftigung umzusehen
- Sperrfrist für die Zahlung des Arbeitslosengeld wegen selbstverschuldeter Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- keine Abfindung und obendrein
- ein schlechtes bzw. kein Zeugnis.
Wir fordern für unsere Mandantin eine Abfindung sowie ein ordentliches Zeugnis. Des Weiteren prüfen wir Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Eine Rückkehr in das Unternehmen wird von unserer Mandantin unter den geschilderten Umständen verständlicherweise nicht angestrebt.