Rückabwicklung und Schadenersatz für unsere Mandanten
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt mit:
Mit einer Klage gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in einem Fall des kreditfinanzierten Beitritts zum WGS-Fonds 39 haben wir die vollständige Rückabwicklung des Fondsbeitritts und Schadenersatz erstritten.
Unseren Mandanten wurden die Risiken der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds im Allgemeinen und an dem WGS-Fonds Nr. 39 im Konkreten verschwiegen. Sie wurden nicht auf die Gefahr des allgemeinen Wertverlustes, möglicherweise ausbleibender Mieteinnahmen vor und nach Ablauf der Mietgarantie, Insolvenz des Mietgaranten, die Notwendigkeit von laufenden Investitionen zum Zwecke der Instandhaltung und Instandsetzung aufgeklärt. Ferner wies der Vermittler nicht darauf hin, dass die prognostizierten Gewinne bei veränderten persönlichen steuerlichen Rahmenbedingungen nicht eintreten konnten. Die Bank ist unseren Ausführungen in der über 80seitigen Klageschrift nicht entgegengetreten.
Das Gericht folgte unseren Anträgen und gab der Klage in vollem Umfang statt. Die LBBW wurde gem. § 331 III ZPO verurteilt, an unsere Mandanten 28.568,18 € nebst Zinsen seit Einzahlung der jeweiligen Raten gegen Abtretung ihrer Anteile an die Bank zu zahlen. Aus dem Darlehensvertrag bestehen keinerlei Verpflichtungen mehr. Außerdem muss die LBBW die abgetretenen Rechte aus der Lebensversicherung an unsere Mandanten zurück übertragen. Das Gericht verpflichtete die LBBW darüber hinaus, sämtlichen entstandenen und noch entstehenden Schaden aus dem Fondsbeitritt zu ersetzen. Die LBBW hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
Die Entscheidung des LG Stuttgart dürfte in den nächsten Wochen ihre Fortsetzung in ähnlich gelagerten WGS-Fällen auch vor anderen Gerichten finden.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 01.02.2005, Az.: 14 O 688/04