Wird einem Autofahrer nach einer Fahrt unter Alkohol der Führerschein entzogen, so kann die angeordnete Führerscheinsperre vom Gericht reduziert werden, wenn der Fahrer an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt.
Die Möglichkeit der Nachschulung zur Sperrfristverkürzung wird in Folge von Unkenntnis bislang selten genutzt, obwohl dadurch eine deutlich verbesserte und risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr erzielt werden kann. Nachschulungen zur Reduzierung der Sperrfrist liegen also sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Amtsgericht Hildesheim, Beschluss vom 01.07.2002, Az.: 30 Cs 33 Js 112/02