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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Reduzierung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug wegen Alkohol durch Nachschulung
30.9.2002

Wird einem Autofahrer nach einer Fahrt unter Alkohol der Führerschein entzogen, so kann die angeordnete Führerscheinsperre vom Gericht reduziert werden, wenn der Fahrer an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt.
Die Möglichkeit der Nachschulung zur Sperrfristverkürzung wird in Folge von Unkenntnis bislang selten genutzt, obwohl dadurch eine deutlich verbesserte und risikobewusstere Einstellung zum Straßenverkehr erzielt werden kann. Nachschulungen zur Reduzierung der Sperrfrist liegen also sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.

 

Amtsgericht Hildesheim, Beschluss vom 01.07.2002, Az.: 30 Cs 33 Js 112/02


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
22. Mai 2012 - 13:46
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