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Arzt und Gesundheit >> Arzt und Patient
Schmerzensgeld wegen Prostataentfernung aufgrund von Fehldiagnose
27.11.2004

Besondere ärztliche Sorgfaltspflicht bei komplizierter Diagnose und radikalen Operationen

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf ein Urteil zum Arzthaftungsrecht aufmerksam:

Bei einer routinemäßigen Prostata-Untersuchung wurden bei dem Kläger verdächtige Blutwerte festgestellt. Daraufhin ließ er Gewebeproben entnehmen und analysieren. Das Ergebnis: Prostata-Krebs. Auf Empfehlung eines Urologen wurde ihm dann die Prostata entfernt.
Die Überraschung folgte bei der anschließenden Untersuchung der Prostata. Denn in 116 Schnittpräparaten konnte kein bösartiges Gewebe festgestellt werden. Die Krebsdiagnose hatte sich somit als falsch erwiesen. Doch damit nicht genug. Zu der psychischen Belastung der Fehldiagnose kamen mit Harninkontinenz und Impotenz nun auch noch die belastenden Folgen der Prostata-Entfernung. Auf Grund dieser folgenreichen Fehldiagnose verlangte der Kläger Schmerzensgeld.
Die Richter sprachen dem geschädigten Patienten 100.000 DM Schmerzensgeld zu. Der Arzt habe es unterlassen, den Befund auf Krebsverdacht mehrfach zu überprüfen. Dies sei deshalb angezeigt gewesen, da Veränderungen in der Prostata schwer zu beurteilen seien und es daher häufig zu Fehlinterpretationen komme. Bedenkliche Blutwerte könnten ihre Ursache nicht nur in einem Carcinom haben, sondern sie treten auch bei einer chronischen Prostata-Entzündung auf. Deshalb sei eine gründliche Diagnose so wichtig, zumal eine Krebs-Diagnose zu einer radikalen Prostata-Operation führt.
Bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigten die Richter die Krebsangst, die der Kläger vor der Operation ausstehen musste, die körperlichen Beeinträchtigungen durch die Operation und den Verlust der sexuellen Aktivität. 


Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 09.07.2001, Az.: 1 U 64/00


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22. Mai 2012 - 13:42
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