Risikoaufklärung auch bei positiver OP-Bilanz
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf ein Urteil zum Arzthaftungsrecht aufmerksam:
Die Aufklärungspflicht eines Arztes vor einer Hüftoperation erstreckt sich auch darauf, dass sich die Beschwerden trotz einer sachgerecht durchgeführten Operation unter Umständen sogar verschlimmern können. Eine Aufklärung über dieses Risiko besteht selbst dann, wenn eine derartige Operation in dem Krankenhaus noch nie misslungen ist. Auch in diesem Fall habe der Patient Anspruch darauf, zu erfahren, ob es ein generelles Risiko gebe. Zwar müsse der Patient über das Misserfolgsrisiko nicht mit Angabe konkreter Prozentzahlen aufgeklärt werden. Bei ihm dürfe aber auch nicht der falsche Eindruck erweckt werden, die Operation sei ohne jedes Risiko.
Damit gaben die Richter der Schadenersatzklage des betroffenen Patienten statt.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.04.2004, Az.: 5 U 844/03