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Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages wegen Beratungsfehler
2.1.2005

OLG Celle: Falschberatung über die Finanzierung des Immobilienkaufes führt zur Rückabwicklung

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht Sie auf ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG) zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages aufmerksam.
Die Kläger hatten von der Beklagten, der hannoverschen Wohnungsbaugesellschaft, eine Eigentumswohnung erworben. Die Beklagte hatte Wohnungen der "Neuen Heimat" übernommen und über eine Vertriebsgesellschaft an Interessenten weiterverkauft. Die Kläger erwarben ihre Immobilie zum Zwecke der Altersvorsorge. Die Finanzierung sollte ohne jegliches Eigenkapital erfolgen und sich allein auf Grund ersparter Steuern rentieren.
Die Eigentumswohnung erwies sich schließlich als wertlos. Deshalb begehrten die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sie vertraten die Auffassung, von den Mitarbeitern der Vertriebsgesellschaft nicht richtig über die Finanzierung der Anlage informiert worden zu sein. Insbesondere seien sie nicht darauf hingewiesen worden, dass die Gesamtlaufzeit der Finanzierung ca. 30 Jahr betrage. Für die seinerzeit knapp 40 Jahre alten Kläger wäre diese Information ein Grund gewesen, von diesem Altersvorsorgekonzept Abstand zu nehmen. Außerdem seien sie nicht ausreichend über die Zinssätze ihrer Bausparverträge aufgeklärt worden.
Das OLG Celle gab den Klägern Recht und entschied, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Eigentumswohnung zurücknehmen und den Vertrag rückgängig machen muss. Nach Auffassung der Richter sind bei einem Immobilienkauf Beratungsfehler anzunehmen, wenn der Erwerber nicht auf eine Laufzeit der Finanzierung von 30 bis 34 Jahren und/oder auf die mit einem Disagio verbundenen Gefahren bei einer nur kurzzeitigen Zinsbindung hingewiesen wird. Die Beklagte hafte für die Beratungsfehler der Mitarbeiter der Vertriebsfirma, da diese mit der Beratung eine Verpflichtung der Beklagten erfüllt haben.

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.12.2004, Az.: 16 U 127/04


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 13:32
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