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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
OLG Karlsruhe entscheidet gegen Sparkasse
10.1.2005

Geprellte Anleger kreditfinanzierter Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds in Dresden gegen Sparkasse erfolgreich

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein Urteil des OLG Karlsruhe zum kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds.
In zwei Verfahren hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG), mit 36 bzw. 28 Klägern, gegen eine Sparkasse im Landgerichtsbezirk Offenburg, zu verhandeln.
Die Kläger hatten einen geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet, der von einem Kaufmann ins Leben gerufen wurde, der später wegen Kapitalanlagebetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Seine Verurteilung betraf zwar andere Immobilienfonds, doch diese entsprachen im wesentlichen dem gelichen Muster.
Die Sparkasse hatte die Anteile für sämtliche Kläger kreditfinanziert. Als sich bei den Anlegern die Versprechungen der Initiatoren nicht erfüllten, stellten sie ihre Ratenzahlungen bei der beklagten Sparkasse ein. Anschließend forderten sie die Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen. Darauf reagierte die Sparkasse mit der Fälligkeit der Darlehen. Weiterhin verlangte sie von den Klägern die ausstehenden Darlehensraten.
Der 14. Zivilsenat des OLG Karlsruhe hat sich in diesen Urteilen den vom Bundesgerichtshof im Sommer des vergangenen Jahres erarbeiteten Rechtsauffassung angeschlossen und den Klagen voll stattgegeben. Das Gericht gestand den Klägern Prospekthaftungsansprüche gegen die Initiatoren des Fonds zu, weil der Fondsprospekt in mehreren Punkten falsch war. Die Sparkasse wurde daher verurteilt, den Klägern ihre Zahlungen zurückzugewähren. Des weiteren hat sie sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen. 

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 05.01.2005, Az.: 14 U 212/00 und 14 U 213/00


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 13:30
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