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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Punkteabbau in Flensburg
12.1.2005

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

 

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über folgende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (§ 29 StVG):
Die Neuregelung, die ab dem 1. Februar 2005 in Kraft tritt, ändert den Zeitpunkt für die Hemmung der Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister. Nach der bisherigen Regelung wurden die Punkte im Register erst aufgenommen, wenn der zugrunde liegende Bußgeldbescheid bzw. das Urteil rechtskräftig wurde.
Verfügte ein Fahrer also bereits über Punkte in Flensburg und beging er vor Ablauf der Tilgungsfrist einen neuen Verkehrsverstoß, so kamen die neuen Punkte zu den noch nicht gelöschten Punkten hinzu, wenn der entsprechende Bußgeldbescheid bzw. das Urteil innerhalb dieser Tilgungsfrist rechtskräftig wurde. Die Tilgung der bereits vorhandenen Punkte wurde dadurch gehemmt. Deshalb legten Betroffenen gegen Ende der Tilgungsfrist oft Rechtsmittel gegen die Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren nur mit dem Ziel ein, sie erst nach Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig werden zu lassen, um so das Ansammeln von Punkten in Flensburg vermeiden.
Die Neufassung des § 29 VI StVG lässt das nicht mehr zu, da nunmehr der maßgebliche Zeitpunkt für die Hemmung der Tilgungsfrist nicht mehr das Datum an dem die Entscheidung über den Verkehrsverstoß rechtskräftig wird, maßgeblich ist, sondern bereits der Tag, an dem der Verkehrsverstoß tatsächlich begangen wurde.

 

Hinweis:
Ab 8 Punkten erhält der Fahrer eine Verwarnung und wird eingeladen freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, ab 14 Punkten ordnet die Behörde die Teilnahme an und ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Durch die Teilnahme an Aufbauseminaren kann man gestaffelt – je nachdem wie viele Punkte das Register aufweist – Punkte wieder "gutmachen". Diese Kurse werden von qualifizierten Fahrschulen angeboten, bestehen aus vier Einheiten á 135 Minuten und kosten ca. 250 bis 300 €.


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
22. Mai 2012 - 13:30
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