Hoffend auf einen milden Winter ohne Eis und Schnee fährt manch Autofahrer auch in der kalten Jahreszeit weiter mit seinen Sommerreifen. Wohl wissend um die schlechteren Eigenschaften dieser Reifen ab 7º C, wird dieser Umstand erst bei einem Unfall zum wirklichen Problem für den Fahrer.
Obwohl in Deutschland die Verwendung von Winterreifen in der kalten Jahreszeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, riskiert der Autofahrer, der im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Das heißt, er handelt zwar nicht gesetzeswidrig und kann deshalb hierfür auch nicht bestraft werden. Doch nicht selten "bestrafen" dann allerdings die Versicherungen den Fahrer, wenn sie zu der Einschätzung kommen, dass er "grob fahrlässig" gehandelt hat. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann er haftbar gemacht werden.
Mittlerweile planen Bund und Länder eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den jeweiligen Wetterverhältnissen anzupassen ist. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift sollen mindestens 20 € Verwarngeld fällig werden; bei einer Behinderung des Verkehrs sogar 40 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Sollten Sie die Umrüstung Ihres Fahrzeuges auf Winterreifen versäumt haben und in einen Unfall verwickelt werden, dann konsultieren Sie unseren Verkehrsrechtsexperten.