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Arbeit >> Arbeitsvertragsrecht
Überführung von Kindertagesstätten in freie Trägerschaft – Mitarbeiter verunsichert
17.11.2004

Im Land Berlin findet derzeit im großen Stil die Überführung von landeseigenen Kindertagesstätten  in die freie Trägerschaft statt. Die Grundlage dafür bildet der Senatsbeschlusses zur Übertragung von kommunalen Einrichtungen in die Verantwortung der freien Jugendhilfe. Davon betroffen sind mehrere tausend Plätze in Berliner Kindertagesstätten. Den Kindern, Eltern und Beschäftigten wird eine zuverlässige Weiterführung dieser Einrichtung ohne Nachteile versprochen. Dennoch sind insbesondere die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch die Wirtschaftskräfte dieser Einrichtungen verunsichert. Denn Hintergrund dieser Aktion ist die Einsparung von Kosten für die Kinderbetreuung, die nicht zuletzt durch einen Abbau von Arbeitsplätzen erreicht werden kann. Und so lautet die Mitteilung an die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
„Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle bislang in den Häusern tätigen Erzieher/-innen zu den freien Trägern wechseln werden.“
Der Senat hat als einheitliches Verfahren für das Land Berlin empfohlen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, direkt dem Personalüberhang zuzuordnen und entsprechende Versetzungsverfahren zum Zentralen Personalüberhangmanagement durchzuführen sind. Das heißt: Aufnahme im Stellenpool des Landes Berlin.

 

Wir beraten betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berliner Kitas über ihre Rechte bei diesem Betriebsübergang. Wir klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen der Alternativen auf. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung ihres Arbeitsplatzes. 


Ansprechpartner:

Alexander Malchow
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: malchow@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Arbeitsvertragsrecht
22. Mai 2012 - 13:28
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