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Banken wickeln kreditfinanzierte Fonds geschädigter Anleger leichter ab Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte macht geschädigte Kapitalanleger auf eine erfreuliche Entwicklung aufmerksam. Wir vertreten Anleger, die durch ihre Beteiligung an kreditfinanzierten Steuersparmodellen mit geschlossenen Immobilienfonds – vor allem mit WGS-Fonds – viel Geld verloren haben. In Folge von Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2004 können die verlustreichen Anlagen deutlich leichter als früher rückabgewickelt werden. Diese neue anlegerfreundliche Rechtsprechung des 2. Zivilsenats hat nach unseren bisherigen Erfahrungen erhebliche Auswirkungen auf die Vergleichsbereitschaft der Banken. Während bislang oft langwierige außergerichtliche Verhandlungen notwendig waren, um einen akzeptablen Vergleichsvorschlag zu erzielen, können wir zunehmend bessere Vergleichsangebote und eine schnellere Rückabwicklung registrieren. Alle geschädigten Anleger von fremdfinanzierten Immobilienfonds sollten deshalb diese günstige Entwicklung jetzt nutzen.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de
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