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Anlegerschutz >> Kapitalanlagebetrug
"Cash back" – Finger weg
17.9.2004

"Cash back" – Finger weg von Immobilienkäufen, die dem Käufer Bargeld versprechen

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilt aus aktuellem Anlass zum Thema Kapitalanlagebetrug mit:

 

Eine unglaubliche Geschichte: Ein Mann benötigt Geld, da seine Frau zu ihrer Familie nach Übersee fliegen möchte. Da er über keine Ersparnisse verfügt freut er sich über eine Anzeige in der Zeitung, die unkompliziert und günstig Darlehen verspricht. Er nimmt Kontakt auf und tatsächlich will man ihm nicht nur die gewünschten 3.000 € geben, sondern man verspricht ihm sogar 5.000 €. Dafür müsste er allerdings eine Eigentumswohnung kaufen, um Sicherheit für das Darlehen vorweisen zu können.

 

Die Wohnung würde sich nach den Berechnungen des Vermittlers dann beinah ganz von selbst finanzieren; Steuerersparnis und Mieteinnahmen machten auch bei geringem Monatsverdienst des Erwerbers den Kauf möglich. Mit maximal € 20 bis 30 monatlich müsste er rechnen. Künftige finanzielle Belastungen entfielen, da die Immobilie frisch renoviert sei und somit vorerst keine weiteren Kosten entstünden. Der angebliche Wert der Immobilie wird zudem durch ein seriös wirkendes Gutachten beziffert.

 

Um die Sache zu verkürzen: Tatsächlich werden die 5.000 € ausgezahlt und der gute Ehemann wird innerhalb weniger Tage Eigentümer einer Wohnung. Dafür unterzeichnet er einen Darlehensvertrag über ca. 100.000 € bei der Sparkasse und lässt sich zum Notar bringen.

 

Doch damit nicht genug. Noch zweimal wiederholt sich dieses „Spiel“, bei dem der Mann Geld dafür bekommt, dass er eine Wohnung kauft. Und immer wieder verlaufen die Verkäufe ganz im Stile einer Kaffeefahrt mit Treffpunkt Autobahnraststätte. Alle Termine werden für ca. ein dutzend Interessenten so koordiniert, dass der Banktermin, die Objektbesichtigung und der Notartermin an einem Tag abgewickelt werden. Sogar ein gemeinsames Frühstück, Einkehr in ein Restaurant sowie die abschließende Kaffeepause finden statt. Nur für die Besichtigung des Kaufobjektes bleibt keine Zeit mehr. Der Termin wird Stunde um Stunde verschoben, bis er angeblich nicht mehr zu realisieren war.

 

Was sich vielleicht märchenhaft liest, ist tatsächlich so geschehen und scheint, wie der Verband Deutscher Makler (VDM) bestätigt, bei Weitem kein Einzelfall. Zunehmend wird in Zeitungsanzeigen mit Slogans wie "Bargeld sofort" oder "Bargeld bei Kauf einer Wohnimmobilie" geworben. Verschuldete oder bedürftige Privatpersonen sind die Zielgruppe dieser Anzeigen. Den Bedürftigen wird versprochen, durch den Erwerb einer Wohnung sofort dringend benötigte Liquidität zu erhalten.

 

Das so genannte "Cash-back"-Modell funktioniert folgendermaßen: Der Käufer erwirbt eine stark überteuerte Wohnung. Er zahlt dann beispielsweise € 2.000 für den m², obwohl der tatsächliche Wert bei vielleicht nur bei € 700 liegt. Nach dem Immobilienkauf erhält der Erwerber den gewünschten Darlehensbetrag. Der Rest geht an den Vermittler als „Provision“. Bei einer 50 m²-Wohnung handelt es sich dann immerhin um einen Betrag von € 60.000. Am Ende gewinnt nur der Vermittler. Die finanzielle Situation des Wohnungskäufers verschlechtert sich dagegen dramatisch, weil er eine völlig überteuerte Immobilie erworben hat, für die natürlich schließlich mehr als 20 bis 30 € monatlich zu zahlen sind. So steigen letztlich die Schulden der Opfer, da sie künftig auch das Darlehen der Bank zurückzahlen müssen.

 

Hinzu kommt noch ein strafrechtliches Risiko: Das "Cash-Back"-Modell funktioniert eigentlich nur, wenn der Bank mit gefälschten Unterlagen ein höherer Verkehrswert der Wohnung vorgetäuscht wird und die Unterlagen zur Prüfung der Bonität des Erwerbers ebenfalls „geschönt“ werden. Gerät der Mandant unter den Verdacht daran wissentlich mitgewirkt zu haben, droht ihm eine Anklage wegen Kreditbetruges.

 

Daher: Finger weg von Angeboten, die dem Käufer einer Immobilie Bargeld für den Kauf versprechen.


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Kapitalanlagebetrug
22. Mai 2012 - 13:21
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