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Immobilienfondsinhaberin vom Kreditvertrag befreit Wir vertreten eine Mandantin, die beim Kauf von Immobilienfondsanteile an der „LIFE.Fonds Edition Sachrang No. 1 GbR“ getäuscht wurde. Vermittler hatten sie in einer „Haustürsituation“ zum Abschluss eines Darlehensvertrages und zum Fondsbeitritt in einem so genannten verbundenen Geschäft überredet. Beim Erwerb dieses Steuersparmodells wurde sie von diesen falsch beraten. Weder die veranschlagten Belastungen waren korrekt berechnet noch stimmten die Aussagen über die Möglichkeiten des Wiederverkaufs der Fondsanteile. Auf die Risiken eines Immobilienfondskaufs wurde nicht hingewiesen. Außerdem fand keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung statt. Die Raiffeisenbank, der auf Grund einer Absprache mit dem Strukturvertrieb die Finanzierungen von Fondsbeteiligungen regelmäßig zugeführt wurden, musste sich das Fehlverhalten der Vermittler zurechnen lassen, da sie als Beteiligte an diesem Rechtsgeschäft die Haustürsituation mit allen rechtlichen Konsequenzen hätte erkennen müssen.
Das Berliner Landgericht entschied deshalb am 18.03.2004 im Interesse unserer Mandantin die Rückabwicklung des über eine Lebensversicherung kreditfinanzierten Fondskaufs (Az.: 21 0 471/03). Die Raiffeisenbank wurde verurteilt, die Rechte und Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung an unsere Mandantin gegen Übertragung der Immobilienfondsanteile Zug um Zug zurück zu übertragen. In der heutigen Berufungsverhandlung (09.09.2004) machte das Kammergericht deutlich, dass es die Rechtsauffassung des II. Zivilsenats des Landgerichts teilt. Daraufhin nahm die Raiffeisenbank die Berufung (Az.: 8 U 96/04) zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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