Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein aktuelles Urteil zum Kindesunterhalt:
Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich damit auseinander, in welchem Verhältnis Eltern ihren unverheirateten volljährigen Kindern Barunterhalt zu leisten haben, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in allgemeiner Schulausbildung befindet.
Der BGH entschied, dass beide Elternteile anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Barunterhalt aufzukommen haben.
Das bedeutet im Ergebnis, dass sich der Barunterhalt des Elternteils, der das Kind nicht betreut, in der Regel verringern wird, wenn auch der Elternteil, der das Kind betreut, eigenes Einkommen hat. „Hotel Mama“ wird damit für den Hotelier noch kostspieliger.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2002, Az.: XII ZR 34/00