Ein Autofahrer ist in der Regel als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen, wenn er über einen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig im Wochenrhythmus Kokain konsumiert. Er kann dies widerlegen, indem er eine Entgiftung und Entwöhnung durch eine mindestens einjährige Drogenabstinenz nachweist.
VGH Mannheim, Beschluss vom 15.05.2002, Az.: 10 S 2699/01