Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über einen Beschluss zur Radarkontrolle:
Der bei einer Radarkontrolle gegenüber dem dort tätigen Polizeibeamten geäußerte Vorwurf der „Wegelagerei“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als „freie Meinungsäußerung“ nicht strafbar.
Hinweis: Der Straftatbestand der Beleidigung wäre jedoch sicherlich erfüllt gewesen, wenn der betroffene Autofahrer die Polizisten persönlich als „Wegelagerer“ tituliert hätte.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003, Az.: 2b Ss 224/02-2/03