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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Radarfalle: Vorwurf der "Wegelagerei"
9.6.2003

Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über einen Beschluss zur Radarkontrolle:

 

Der bei einer Radarkontrolle gegenüber dem dort tätigen Polizeibeamten geäußerte Vorwurf der „Wegelagerei“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als „freie Meinungsäußerung“ nicht strafbar.
Hinweis: Der Straftatbestand der Beleidigung wäre jedoch sicherlich erfüllt gewesen, wenn der betroffene Autofahrer die Polizisten persönlich als „Wegelagerer“ tituliert hätte.

 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003, Az.: 2b Ss 224/02-2/03

 


Ansprechpartner:


Tel.:
E-Mail:

>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
22. Mai 2012 - 13:14
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