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| Schadenersatz für Verluste bei Securenta AG |
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| 29.7.2004 |
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Viele Anbieter empfehlen mit schönen Werbesprüche und –prospekten stille Beteiligungen an Unternehmen als ideale Altersvorsorge. Doch Gewinne sind unsicher. Für Verluste müssen die Anleger haften. Auch die Securenta AG vertrieb solche stillen Unternehmensbeteiligungen. Ein typischer Fall: Vollmundig hatte der Vermittler dem Ehepaar versichert, dass "bevor die Göttinger Gruppe Pleite geht, eher noch der deutsche Staat Pleite gehen könne". Auf das Risiko des vollständigen Verlustes wies er seine Kunden nicht hin. Nun muss der Finanzmakler dem Ehepaar Schadenersatz wegen Falschberatung zahlen, weil er ihnen riskante Unternehmensbeteiligungen bei der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta-AG aufgeschwatzt hatte. Die Eheleute verloren mit dieser atypisch stillen Beteiligungen 6.900 €. Das Landgericht Göttingen (Az. 2 O 14/04) entschied in diesem Fall: Der Berater muss haften, da die Anleger auf seine Erklärungen vertrauen durften. Zudem hat die Göttinger Gruppe die außerordentliche fristlose Kündigung der Verträge zu akzeptieren, weil sie sich den Fehler des Beraters zurechnen lassen muss.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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