Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über eine Urteil, das Unfallopfern deutlich mehr Schmerzensgeld zugesteht als bisher.
Opfer von Verkehrsunfällen haben zunehmend bessere Aussichten auf mehr Schmerzensgeld. Das kann man einem Urteil des Landgerichts Detmold entnehmen, das einem Schwerstbehinderten eine in dieser Höhe bislang ungewöhnliche Schmerzensgeldsumme von 350.000 € zuspricht.
In dem Fall hatte der damals 19-jährige Mann betrunken eine Straße überquert und war von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt worden. Ein schweres Hirntrauma mit einem Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung führten dazu, dass der Mann seitdem bettlägerig ist, weder sprechen noch schlucken kann und sich nur mit zwei Fingern verständlich macht.
Die Höhe des Schmerzensgeldes rechtfertigten die Richter damit, dass es nicht länger allein vom Verschulden des Schädigers abhängig gemacht werden könne. Vielmehr müsse auch der Grad der Verletzung als Maßstab herangezogen werden, entschieden sie. Somit könne es auch hohe Schmerzensgelder geben, wenn das Opfer eine Mitschuld oder den Schädiger nur eine geringe Schuld treffe. Schließlich könne schon der kleinste Fehler im Straßenverkehr schwerste Folgen haben.
Landgericht Detmold, Urteil vom 15.05.2003, Az.: 9 O 265/98