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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Grundsatzentscheidungen des BGH zu geschlossenen Immobilienfonds liegen im Wortlaut vor
4.8.2004

Pressemitteilung der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte

Der Wortlaut von fünf der sechs Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes zu den Rechtsfolgen des kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds sind seit heute abrufbar.

 

Der Wortlaut der Urteile:

 

Vorsicht vor der voreiligen Annahme von Bankangeboten

Seit der Bekanntgabe der Entscheidungen am 14. Juni 2004 drohen verschiedene Banken ihren Kunden mit der Kündigung und sofortigen Rückzahlung der Darlehen. Aufgrund des nunmehr veröffentlichten Wortlauts der Entscheidungen raten wir von der ungeprüften Annahme von Bankangeboten dringend ab. Insgesamt bestätigen die Entscheidungsgründe aller Urteile unsere Erwartung, dass nunmehr geprellte Anleger ihre Verträge verlustlos rückabwickeln können. Dorch vor einer Abwicklung müssen die steuerlichen Konsequenzen genau geprüft werden ...


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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22. Mai 2012 - 13:06
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